22.4427 · Interpellation · 2022-12-14
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat hat Mitte November die Botschaft zu einem Verpflichtungskredit für die Räumung des ehemaligen Munitionslagers Mitholz verabschiedet. Es handelt sich um ein gigantisches Projekt: Ein Kredit von 2,59 Milliarden soll gesprochen werden für die Räumungsarbeiten, die 25 Jahre dauern sollen.
Nur wenige Kilometer vom Munitionslager entfernt liegt ein anderer hochproblematischer Ort: der Steinbruch, in dem Schlamm und Giftmüll aus dem Bau des Lötschbergtunnels entsorgt wurden. Eigentlich hätten hier nur Ausbruchsmaterial und nicht verunreinigte Abfälle abgelagert werden sollen. Aber schwere Verschmutzungen des Blausees bestätigten den Betrugsverdacht. Hinzu kommt der Berg von möglicherweise ebenfalls problematischem Aushubmaterial.
Deshalb bitten wir den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:
- Hat der Bund Kenntnis über die genaue Beschaffenheit des Schutts, der aus dem Bau der NEAT stammt und in Mitholz entsorgt wurde? Hat er die Risiken des Bauschutts und des Steinbruchs evaluiert?
- Hat der Bundesrat angesichts der geografischen Nähe in Betracht gezogen, die Standorte, in denen der von der NEAT stammende Bauschutt entsorgt wurde, gleichzeitig zu sanieren wie das Munitionslager in Mitholz?
- Wenn nein, wie will der Bundesrat garantieren, dass "die Grundlage für eine sichere und attraktive Zukunft für Mitholz" geschaffen wird, wenn das Dorf weiter mit Giftmüll leben muss?
- Die Verschmutzung des Blausees macht deutlich, dass die Steuerung von Grossprojekten, in die Kanton und Bund involviert sind, bezüglich Umweltschutz nicht immer zu einem zufriedenstellenden Ergebnis führt. Welche Verantwortung trägt der Bund? Und wie will der Bundesrat dies ändern?
- Werden Bohr- und Baumethoden, bei denen Flüssigsprengstoff zum Einsatz gelangt, heute noch angewendet?
- Wenn ja, was wird vorgekehrt, um den Schutz der Arbeitskräfte und die Einhaltung der Umweltschutzvorschriften sicherzustellen?
Begründung
Laut einer Untersuchung von Heidi.news sollen in Mitholz nicht nur die von den Behörden bestätigten 1,2 Millionen Tonnen giftiger Materialien liegen, sondern auch das Fünffache dieser Menge an kontaminiertem Material, das der Staat aber als gefahrlos einstuft. Dieser Medienkanal weist auch darauf hin, dass beim Bau eines Tunnels ein Berg hochgiftiger Abfälle entsteht, und präzisiert, für den Lötschberg seien neun Millionen Kilo Sprengstoff verwendet worden. Dieses Gewicht liege höher als das Gewicht der Waffen aus dem Zweiten Weltkrieg, die im Waffenlager der Armee in Mitholz gelagert wurden.
Die Berner Behörden haben zwar nach der Verschmutzung des Blausees eine Untersuchung eingeleitet, um die rechtswidrigen Praktiken und die Verantwortlichkeiten zu ermitteln. Dies sollte aber angesichts der Verschmutzungsrisiken und der enormen Summen, die für Mitholz bereitgestellt werden, nicht daran hindern, mit der Sanierung der beiden Standorte vorwärtszumachen.
Stellungnahme des Bundesrates
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat mit Verfügung vom 8. Juni 2022 das Auflageprojekt der BLS Netz AG für den Teilausbau des Lötschberg-Basistunnels genehmigt. Obwohl in der Verfügung die Anliegen der Blausee AG im Rahmen zahlreicher Auflagen an die BLS Netz AG als Bauherrin aufgenommen wurden, hat die Blausee AG Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben. Das Beschwerdeverfahren ist im Gang. Weiter läuft eine Strafuntersuchung im Zusammenhang mit dem Forellensterben im Blausee in den Jahren 2018 bis 2020. Die Beantwortung des Vorstosses erfolgt unter Beachtung der laufenden Verfahren und dem Grundsatz der Gewaltenteilung.
1. Die Mengen und Zusammensetzungen der aus dem Vortrieb des Lötschberg-Basistunnels stammenden Materialien sind bekannt. Ebenso sind die Materialien bekannt, die aus anderen Quellen im Steinbruch abgelagert worden sind. Der Steinbruch Mitholz ist keine Deponie im Sinne der Abfallgesetzgebung, sondern eine Materialentnahmestelle mit Wiederauffüllungspflicht. Massgebend für die Nutzung des Steinbruchs ist die vom Kanton Bern erlassene Überbauungsordnung. Der gewässerrechtlich anspruchsvollen Situation wurde während des Baus der NEAT entsprechend den sich laufend ergebenden neuen Erkenntnissen angemessen Rechnung getragen. Dem Bund sind bis heute keine umweltmässig relevanten Auswirkungen des dort seit rund 20 Jahren abgelagerten Materials bekannt. Dies wird durch die zahlreichen Grundwasseruntersuchungen, welche in der Vergangenheit durchgeführt wurden, bestätigt. Im Perimeter des Steinbruchs wurden bis heute rund 80 Sondierbohrungen ausgeführt, womit der Untergrund gut bekannt ist. Auch die Ablagerungen von belastetem Material (Feinanteil der Trockensiebung von Gleisschotter und Betonschlämme der Sanierung des Lötschberg Scheiteltunnels), welche aus dem Steinbruch zwischenzeitlich soweit möglich wieder entfernt wurden, haben gemäss den vorliegenden Informationen zu keiner Beeinträchtigung des Grundwassers geführt. Ebenso ist keine Beeinträchtigung bekannt durch weitere, falsch deklarierte Abfälle, die in den Steinbruch gelangt waren und die nach der Entdeckung bis Ende 2020 korrekt entsorgt wurden. Das umfangreiche, durch den Runden Tisch "Grundwasser im oberen Kandertal" initiierte und seit einem Jahr operative Monitoring von Grundwasser und Oberflächengewässern zeigt ebenfalls keine Auffälligkeiten. Damit besteht gemäss Altlasten-Verordnung (AltlV, SR 814.680) aus heutiger Sicht kein weiterer Handlungs- oder Sanierungsbedarf.
2. Es gibt keine nachweisbaren umweltmässig relevanten Auswirkungen aus der Ablagerung von Ausbruchmaterial und Aufbereitungsschlämmen aus dem Bau des Lötschberg-Basistunnels. Der Steinbruch Mitholz ist keine Altlast, sondern vom Kanton Bern partiell als belasteter Standort ohne Überwachungspflicht deklariert worden. Es gibt keinen Anlass für eine altlastenrechtliche Sanierung oder einen Ausbau des abgelagerten Materials aus dem Lötschberg-Basistunnel. Da durch den Installationsplatz für den Weiterausbau des Lötschberg-Basistunnels nicht in den Untergrund eingegriffen wird, sondern das betroffene Gebiet abgedichtet und vorschriftsgemäss entwässert wird, könnte das Projekt selbst bei Vorhandensein einer Altlast ausgeführt werden, denn eine spätere Sanierung würde nicht verhindert oder erschwert. Mit der Abdichtungsschicht wird verhindert, dass baubedingt belastete Stoffe oder belastetes Abwasser in den Untergrund gelangen und im Grundwasser Richtung Blausee und die Fischzuchtanlagen der Blausee AG transportiert werden. Bei jeglichen Arbeiten im Areal der Überbauungsordnung Steinbruch Mitholz ist eine Überdeckung von minimal 4 Metern einzuhalten.
3. Im Rahmen des Projekts "Räumung ehemaliges Munitionslager Mitholz" soll im Steinbruch Mitholz ausschliesslich kontrolliertes, unverschmutztes oder gereinigtes Material zwischengelagert werden. Derzeit sind umfangreiche Beprobungen im Gange, um Art, Menge und Qualität der Abfälle aus dem ehemaligen Munitionslager Mitholz und dem Projektperimeter genauer bestimmen sowie deren Aufbereitung und Entsorgung planen zu können. Nach Abschluss der Räumung wird dieses Material zur weiteren Nutzung abgegeben (Baustoffe) oder für die Terraingestaltung und Rekultivierung vor Ort verwendet. Alle Arbeiten im Projekt Mitholz werden gemäss den geltenden Umweltstandards (Gesetze, Verordnungen, Normen) geplant und ausgeführt und garantieren eine umweltkonforme Projektabwicklung. Zum Schutz der Umwelt vor schädlichen Einwirkungen erfolgt die Zwischenlagerung und Verarbeitung des belasteten Abbaumaterials witterungsgeschützt auf befestigten Flächen, welche kontrolliert entwässert werden. Das Projekt Mitholz kann damit auch von den Erfahrungen aus den NEAT-Projekten mit den anfallenden Materialien profitieren. Diese haben zu entsprechenden Vorgaben auf Bundesebene und detaillierten Vollzugshilfen für den Umgang mit Aushub- und Ausbruchmaterial geführt. Diese Vorgaben sind für die Ausführung verbindlich und gelten auch für den Weiterausbau des Lötschberg-Basistunnels uneingeschränkt. Für die Bevölkerung von Mitholz besteht damit weder heute noch während der Bauphase oder nach der Wiederbesiedlung eine relevante Umweltgefährdung.
4. Entgegen den Ausführungen im Vorstoss ist nicht der Blausee selbst, sondern sind die Fischzuchtanlagen der Blausee AG bezüglich einer allfälligen externen Verschmutzungsquelle im Fokus. Die Ursachen der seit 2018 festgestellten Fischsterben in diesen Anlagen sind nach wie vor ungeklärt. Allfällige strafrechtliche Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Ablagerung und Verarbeitung von Ausbaumaterialen aus der Sanierung des Lötschberg-Scheiteltunnels im Steinbruch Mitholz sowie aus anderen Projekten werden durch die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern im Rahmen einer entsprechenden Strafuntersuchung abgeklärt. Der Bund hat seine Verantwortung dadurch wahrgenommen, dass er u.a. aufgrund von Erfahrungen beim Bau der NEAT die für Untertagebauten geltenden Vorschriften geschärft und ergänzt hat. Mit der Abfallverordnung (VVEA, SR 814.600), der darauf abgestützten Vollzugshilfe des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) sowie zahlreichen weiteren für solche Projekte geltenden Normen (z.B. SIA 431 für die Baustellenentwässerung) besteht heute ein umfassendes Regelwerk, um Umweltbelastungen bestmöglich zu vermeiden oder soweit nötig zu reduzieren. In der Ausführungsphase werden die Aufsichtsbehörden die Einhaltung dieser Vorschriften überwachen. Die Bundesbehörden arbeiten dabei mit den kantonalen Fachstellen zusammen.
5. Die geeignete Vortriebsmethode bei einem Untertagebauwerk ergibt sich in erster Linie aus den geologischen und hydrologischen Anforderungen des konkreten Projekts. Kommt der Vortrieb mit einer Tunnelbohrmaschine nicht in Frage, wird das Bauwerk im Sprengvortrieb ausgebrochen. Der Einsatz von Flüssigsprengstoffen gehört dabei zu den Standardmethoden. Die Kenntnisse über die Belastungen des im Sprengvortrieb ausgebrochenen Materials mit Nitriten und anderen Stoffen erfordern bereits in der Planung wie auch bei der Ausführung (z.B. korrekte Dosierung) und der Materialbewirtschaftung entsprechend sorgfältiges Arbeiten.
6. Bei Tunnelbauten kommt der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz hohe Bedeutung zu. Die Einhaltung der Anforderungen wird durch die SUVA und die Eidg. Arbeitsinspektion überwacht. Diese Stellen werden bereits in der Projektierungs- und der Bewilligungsphase eingebunden. Die Bauherrschaften haben bei Untertagebauwerken insbesondere dafür zu sorgen, dass die Gesundheit der Arbeitnehmenden durch Einhaltung der sog. MAK-Werte (maximale Arbeitsplatzkonzentrationswerte) gewährleistet ist. Von Bedeutung ist bei solchen Bauwerken auch, dass in der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, SR 814.81) seit 2007 die Verwendung von chromatarmen Zementen vorgeschrieben ist. Diese Vorgabe wirkt sich auch positiv auf die Belastung des beim Bau anfallenden Materials mit Chromtrioxid (CrVI) aus (z.B. Betonrückprall).
Antwort des Bundesrates.