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22.4437 · Motion · 2022-12-15

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird aufgefordert eine Neuausrichtung des Asylwesens einzuleiten mit dem Ziel, dass konsequent nur noch Personen, die an Leib und Leben bedroht sind, Asyl erhalten. Die finanziellen Mittel sind darauf zu konzentrieren, innerhalb der ersten drei Monate die Weichen bezüglich Verbleib und Integration richtig zu stellen, sowie Hilfe vor Ort zu leisten. Die entsprechenden rechtlichen Grundlagen sind anzupassen.

Begründung

Unser Asylwesen kommt nun definitiv an den Anschlag. Die Flüchtlingszahlen steigen dramatisch. Bis im November sind im Jahr 2022 schon gegen 100 000 Flüchtlinge, nicht nur aus der Ukraine, in die Schweiz eingereist. Das ist etwa ein ganzer Kanton Zug oder Schaffhausen zusätzlich. Weil die Schweiz eine zu lockere Asylpraxis hat, mit welcher eben viele Personen Asyl bekommen, die nicht an Leib und Leben bedroht sind, haben wir nun Kapazitäts- und Ressourcenprobleme für echte Flüchtlinge. Viele Asylsuchende belasten das System auch mit unbegründeten Gesuchen. Die Kosten für das gesamte Flüchtlingswesen steigen derweilen ungebremst. Gemeinden und Kantone bekommen aber erst nachgelagert die grosse Last zu spüren, weil die ersten Jahre der Bund bezahlt. Aber auch hier kommen Helferinnen und Helfern an den Anschlag. Das System ist überlastet. Deshalb muss eine neue Priorisierung vorgenommen werden, um die wirklich an Leib und Leben bedrohten Menschen unterstützen zu können.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Dem Bundesrat ist bewusst, dass die aktuelle Situation im Asylbereich zusammen mit der hohen Anzahl an Schutzsuchenden aus der Ukraine eine grosse Belastungsprobe für den Bund, die Kantone und die Gemeinden darstellt. Aufgrund der gut funktionierenden Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Kantonen und der verschiedenen Notfallmechanismen konnte die Schweiz diese Situation bis anhin gut bewältigen.

Personen aus der Ukraine durchlaufen in der Schweiz kein Asylverfahren. Sie erhalten den Schutzstatus S (vgl. Art. 4 des Asylgesetzes [AsylG]; SR 142.31). Mit dem Schutzstatus S kann einer bestimmten Personengruppe für die Dauer einer schweren Gefährdung, insbesondere während eines Krieges, rasch und unbürokratisch Schutz gewährt werden. Das Asylsystem kann damit entlastet werden.

Der Bundesrat verfolgt mit seiner Asylpolitik u.a. folgende wichtige Ziele: Menschen, die auf den Schutz der Schweiz angewiesen sind, sollen diesen möglichst rasch erhalten. Diejenigen, die voraussichtlich länger in der Schweiz verbleiben werden, sollen sich so schnell als möglich integrieren können, und diejenigen, die nicht auf den Schutz der Schweiz angewiesen sind, sollen die Schweiz rasch wieder verlassen.

Die vom Motionär geforderte Einschränkung des Flüchtlingsbegriffs ist nicht mit der Genfer Flüchtlingskonvention (SR 0.142.30) vereinbar, da eine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung nicht nur in Form einer Gefährdung von Leib und Leben vorliegen kann. Auch eine Einschränkung der Freiheit aufgrund der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder der politischen Anschauungen kann eine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgungsmassnahme darstellen. Das Schweizer Asylgesetz präzisiert somit die Flüchtlingskonvention, indem es beispielhaft klarstellt, wann aufgrund einer Verfolgungssituation ein "ernsthafter Nachteil" besteht oder befürchtet werden muss. Neben der Gefährdung von Leib und Leben kann dies auch bei einer Gefährdung der Freiheit oder bei Massnahmen, die einen unerträglichen psychischen Druck bewirken, gegeben sein (Art. 3 Abs. 2 AsylG).

Der Gesetzgeber und die Schweizer Asylbehörden haben in den letzten Jahren verschiedene Massnahmen getroffen, um die Verfahren zu beschleunigen und die Rückkehr zu fördern. Die Zahl offensichtlich unbegründeter Asylgesuche ist dementsprechend auch deutlich zurückgegangen. Derzeit werden europaweit nur rund zwei Prozent aller Asylgesuche in der Schweiz gestellt. Die Beschleunigung der Asylverfahren sowie die Möglichkeit der vorübergehenden Schutzgewährung in einer akuten Krisensituation haben sich in der Praxis bewährt. Aus diesem Grund ist der Bundesrat der Auffassung, dass dies nach wie vor den richtigen Ansatz zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen im Asylbereich darstellt und somit keine Veranlassung für eine Neuausrichtung des Asylsystems besteht.

Zudem setzt sich die Schweiz auf europäischer Ebene für einen konsequenten Schutz der Schengen-Aussengrenzen sowie eine nachhaltige Reform des europäischen Asylsystems ein. Die Schweiz engagiert sich ferner seit vielen Jahren im Rahmen ihrer Kooperationsprogramme, um dazu beizutragen, dass Migranten in Erstaufnahmeländern wie z.B. der Türkei und Äthiopien Schutz und Unterstützung erhalten. Im Rahmen ihrer Migrationsdialoge und -partnerschaften unterstützt sie zudem die Herkunfts- und Transitländer bei der Stärkung der guten Regierungsführung im Migrationsbereich und der Prävention der irregulären Migration.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.