Bericht über die Umsetzung der Wasserkonvention von Helsinki (Schutz und Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen). Was ist der aktuelle Stand?
22.4455 · Postulat · 2022-12-15
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen über die Umsetzung der Wasserkonvention von Helsinki (Protokoll über Wasser und Gesundheit zu dem Übereinkommen von 1992 zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen, von der Bundesversammlung 2006 genehmigt) zusammen mit den Nachbarländern.
Die Wasserkonvention wird immer wichtiger. Dies einerseits wegen der Auswirkungen des Klimawandels auf die Niederschläge, die zur Folge haben, dass die Wassermengen der Fliessgewässer immer stärker schwanken und sich die Pegelstände der Seen verändern. Andererseits wegen des Drucks, dem die Wasserqualität aufgrund der Nutzbarmachung der Gewässer durch den Menschen ausgesetzt ist, und wegen der Fragen und Abkommen in Zusammenhang mit der Schifffahrt, die immer nachhaltiger werden sollte.
Die politisch-diplomatische Umsetzung des Protokolls ist komplex: Sie beruht auf einer grossen Zahl binationaler Gremien, die sich um die verschiedenen Aspekte der Wasserbewirtschaftung kümmern, vom Abwasser über die Wasserkraft und die Schifffahrt bis hin zu den Abflussmengen und Pegelständen. Da die Gremien und Abkommen immer nur Teilbereiche abdecken, je nach Nachbarland, wird hiermit ein umfassendes Bild der Situation verlangt.
Folglich ist es angebracht, dass der Bundesrat in Bezug auf die grenzüberschreitenden Fliessgewässer und Seen, die die Schweiz mit ihren Nachbarländern Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich (und Liechtenstein) teilt, darüber informiert, was bisher unternommen wurde, was der Stand der Umsetzung ist und welches - 16 Jahre nach der Genehmigung des Protokolls durch die Bundesversammlung - dessen kritischen Punkte sind.
Begründung
Die Bundesversammlung hat das Protokoll über Wasser und Gesundheit zum Übereinkommen von Helsinki von 1992 zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen, bekannt unter dem Namen "Wasserkonvention", am 23. Juni 2006 genehmigt.
Bei der Wasserkonvention handelt es sich um ein Rahmenübereinkommen, das von den Vertragsparteien über bi- und multilaterale Abkommen sowie durch die Schaffung gemeinsamer Gremien umgesetzt wird.
Das Übereinkommen verpflichtet die Staaten, alle geeigneten Massnahmen zu ergreifen, um die Verschmutzung der Gewässer zu vermeiden, zu kontrollieren und zu verringern. Ausserdem müssen die Vertragsparteien sicherstellen, dass grenzüberschreitende Gewässer auf gerechte Weise und ökologisch verträglich genutzt werden und dabei die Wasserressourcen geschützt werden.
Die Schweiz liegt im Herzen Europas, hier entspringen die grössten Flüsse des Kontinents und es gibt grosse grenzüberschreitende Seen (Bodensee, Genfersee, Langensee und Luganersee). Unser Land hat damit ein ureigenes Interesse am Protokoll.
Das Protokoll legt fest, dass jede Vertragspartei innerhalb von zwei Jahren nach der Ratifizierung die zu erreichenden Ziele festlegt und bekannt gibt. Ausserdem kommt darin der Information der Öffentlichkeit eine grosse Bedeutung zu.
Die Schweiz hatte sich aufgrund ihrer zentralen geografischen Lage aktiv an der Ausarbeitung des Protokolls beteiligt.
Die Probleme, die in den letzten Jahren aufgetreten sind, insbesondere betreffend die Wassermengen der Fliessgewässer und die Pegelstände der Seen, machen deutlich, wie wichtig die Umsetzung des Protokolls ist.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Das Postulat betrifft einerseits Themen, die vom Protokoll über Wasser und Gesundheit zu dem Übereinkommen von 1992 zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen (SR 0.814.201) erfasst werden.
Die Schweiz hat im Jahr 2017 Ziele gemäss den Anforderungen in Artikel 6 Absatz 2 des Protokolls festgelegt (www.blv.admin.ch > Lebensmittel und Ernährung > Publikationen > Statistik und Berichte Lebensmittelsicherheit > Wasser und Gesundheit > Protokoll Wasser und Gesundheit > Ziele [2017]: Umsetzung des Protokolls Wasser und Gesundheit in der Schweiz). Im Jahr 2023 wird die Schweiz diese Ziele überprüfen und wenn nötig entsprechend den erzielten Fortschritten (siehe nachfolgend) und wissenschaftlichen Erkenntnissen aktualisieren. Gleichzeitig wird sie diese an die neuen gesetzlichen Vorgaben, vor allem im Gewässerschutz, sowie an die veränderten Umweltbedingungen anpassen.
Das im Postulat verlangte Reporting über die Zielerreichung zum Protokoll existiert bereits: Gemäss den Vorgaben des Protokolls muss die Schweiz alle drei Jahre Bericht über die erzielten Fortschritte erstatten. Der neuste Bericht "Umsetzung des Protokolls Wasser und Gesundheit in der Schweiz. Bewertung der von 2019 bis 2021 erzielten Fortschritte nach Artikel 7 des Protokolls" wurde am 1. September 2022 publiziert (www.blv.admin.ch > Lebensmittel und Ernährung > Publikationen > Statistik und Berichte Lebensmittelsicherheit > Wasser und Gesundheit > Protokoll Wasser und Gesundheit).
Andererseits betrifft das Postulat Themen, die sich mit den verschiedenen Aspekten der Wasserbewirtschaftung mit unseren Nachbarländern befassen. Diese werden durch das Übereinkommen zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen (SR 0.814.20) abgedeckt.
Auch dazu besteht seit 2015 ein Mechanismus zur Berichterstattung alle drei Jahre. Der aktuelle Bericht der Schweiz vom 30. Juni 2020 ist publiziert unter https://unece.org/reporting-under-water-convention > Reports by Parties > Switzerland > 2nd reporting 2020/21. Er informiert über die Zielerreichung zu gewissen Indikatoren unter dem Ziel 6.5 der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung ("Bis 2030 auf allen Ebenen eine integrierte Bewirtschaftung der Wasserressourcen umsetzen, gegebenenfalls auch mittels grenzüberschreitender Zusammenarbeit") und enthält Informationen zum Stand der Wasserbewirtschaftung in grenzüberschreitenden Wasserläufen und Seen in der Schweiz. Der nächste Bericht wird im Jahr 2023 publiziert.
Die vom Postulat verlangten Informationen sind weitestgehend in den oben erwähnten Berichten vorhanden. Ein zusätzlicher Bericht würde keine wesentlichen neuen Erkenntnisse bringen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.