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22.447 · Parlamentarische Initiative · 2022-06-16

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Artikel 329a Ziffer 1 OR wird wie folgt geändert:

1 Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer jedes Dienstjahr wenigstens fünf Wochen, dem Arbeitnehmer bis zum vollendeten 20. Altersjahr wenigstens sechs Wochen Ferien zu gewähren.

Begründung

Bereits am 11. März 1985 wollten die Schweizerinnen und Schweizer von der blossen Idee, weniger zu arbeiten, nichts wissen. Damals ging es um eine Volksinitiative, die verlangte, dass Menschen im Alter von 40 und älter eine zusätzliche Woche Ferien gewährt wird. Im Jahr 2012 kam es erneut zu einer Abstimmung: Eine sechste Woche Ferien wurde abgelehnt. Das Ergebnis ging um die Welt und viele sahen in den Schweizerinnen und Schweizern - in Anlehnung an La Fontaines Fabel - eher ein Volk aus "Ameisen" als aus "Grillen" (1).

Daher mag es unpassend erscheinen, zehn Jahre später einen erneuten Anlauf zu starten, eine zusätzliche Ferienwoche für alle und ohne Bedingungen gesetzlich zu verankern. Doch die fleissigen "Ameisen", die den ganzen Sommer gearbeitet haben, sehen sich jetzt von den Veränderungen vielleicht überrumpelt. Einerseits zeigen sich Veränderungen in der Arbeitswelt und ein Wandel der Haltung der Arbeit gegenüber: Mehr Flexibilität sowie ein stark verändertes Arbeitsumfeld, wie die vielen Überstunden beweisen, die während des Lockdowns aufgrund von Homeoffice geleistet wurden (2), und einige fordern bereits eine Verallgemeinerung von Homeoffice. Da aufgrund der Digitalisierung der Arbeit die Grenze zwischen Privat- und Berufsleben sowie zwischen Arbeits- und Schlafzeiten immer stärker verschwimmt, scheint es unverzichtbar, dass Berufstätigen, egal ob sie von zu Hause aus oder am Arbeitsplatz arbeiten, wieder mehr Zeit gewährt wird, um zu sich selbst zu finden und sich zu erholen (und vielleicht offline zu gehen), und dass Lernenden die Möglichkeit gegeben wird, sich zu erholen oder mehr zu lernen.

Andererseits ist festzustellen, dass in vielen Sektoren der Privatwirtschaft den Arbeitnehmenden bereits schrittweise die Möglichkeit geboten wird, mehr Freizeit als das vom Obligationenrecht vorgeschriebene Minimum in Anspruch zu nehmen (3). Dementsprechend scheint es nicht sinnlos, diese Praxis zu verallgemeinern, sodass das Recht auf Müssiggang, das im Übrigen kein Laster ist, allen Menschen zugutekommt. Dank mehr Freizeit können zahlreiche alternative Formen des Produktivseins entstehen (ehrenamtliche Arbeit, Vereinsarbeit usw.), die für die Gemeinschaft ebenso nützlich sind, auch wenn sie vom BIP nicht erfasst werden. Wenn allen mehr Freizeit gegeben wird, ermöglicht dies somit jeder und jedem, sich auf andere Weise nützlich zu machen.

Schliesslich ist zu sagen, dass die Schweizerinnen und Schweizer mit einer Arbeitswoche von durchschnittlich 41,9 Stunden ihrem Ruf als fleissige Arbeiterinnen und Arbeiter so oder so schon alle Ehre machen. Es mag sein, dass mit Arbeit hohe finanzielle Gewinne erzielt werden können. Die damit verbundenen Kosten für Körper und Psyche sind bei vielen Berufstätigen, die sich ja nicht aus freien Stücken dafür entschieden haben, mehr als der europäische Durchschnitt zu arbeiten, allerdings nicht unerheblich. Daher erscheint es unerlässlich, den Wert der geleisteten Arbeit anzuerkennen und in einer Zeit der Hypervernetzung jeder Person die Möglichkeit zu geben, den immer höheren Anforderungen der Arbeitswelt gerecht zu werden. Wenn von den Arbeitnehmenden verlangt wird, sich ständig an eine sich permanent verändernde Arbeitsrealität anzupassen, muss es möglich sein, von den Arbeitgebern zu verlangen, dass auch sie sich mindestens einmal alle 25 Jahre anpassen, und dies zugunsten des Wohlbefindens ihrer Arbeitnehmenden.

(1) "Les Suisses refusent deux semaines de vacances supplémentaires", in Le Monde, 11.3.2012

(2) "Avec le télétravail, les heures supplémentaires explosent!" in Capital avec Management, 25.5.2021

(3) "Les Suisses, bourreaux de travail?", in RTS Archives, 28.1.2020, wonach nicht alle Schweizerinnen und Schweizer die gleichen Arbeitsbedingungen hätten, aber im Laufe der Zeit zahlreiche Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern ausgehandelt worden seien. Gemäss Zahlen des Bundesamtes für Statistik aus dem Jahr 2015 arbeiteten Schweizer Arbeitnehmende durchschnittlich 41,9 Stunden pro Woche und haben 4,9 Wochen Ferien pro Jahr.