22.4472 · Interpellation · 2022-12-15
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Am 27. Januar 2021 hat der Bundesrat die langfristige Klimastrategie der Schweiz verabschiedet und deren Eingabe beim UNO-Klimasekretariat gutgeheissen. Damit kommt die Schweiz dem Übereinkommen von Paris (Artikel 4.19) nach, das alle Staaten zur Erarbeitung von Klimastrategien für den Zeithorizont bis 2050 aufruft. Die langfristige Klimastrategie zeigt, dass die Schweiz ihre Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 im Vergleich zu 1990 lediglich um rund 90 Prozent vermindern kann.
Demgegenüber kommt der bundesrätliche Bericht "Kunststoffe in der Umwelt" zum Schluss, dass der Treibhausgas-Fussabdruck der Schweiz aus Kunststoffen in den letzten 20 Jahren um 45 Prozent zugenommen hat und im Jahr 2015 rund 6 Milliarden Tonnen CO2-Äquivalente erreichte. Dies entspricht 720 kg CO2-Äquivalenten pro Kopf und rund 5 Prozent des gesamten Treibhausgas-Fussabdrucks der Schweiz (BAFU 2021b).
An dieser negativen Tendenz dürfte sich mittelfristig kaum etwas ändern, zumal der Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit sieht, einen Aktionsplan oder eine Strategie im Kunststoffbereich zu erarbeiten.
Angesichts dieser im Vergleich zu den klimapolitischen Zielen gegenläufigen Entwicklung im Bereich der Kunststoffe und des Plastik-Mülls bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Ist der Bundesrat gewillt, das Plastik-Problem respektive die Probleme mit Kunststoffprodukten zur Optimierung des Treibhausgas-Fussabdrucks der Schweiz im Zuge der langfristigen Klimastrategie gezielt anzugehen?
- Erachtet der Bundesrat in diesem Zusammenhang die bisher weitgehend auf Freiwilligkeit und Branchenlösungen basierenden Massnahmen im Bereich der Kunststoffprodukte für den Unterwegkonsum als ausreichend? Und wenn ja, aus welchem Grund?
- In welchen anderen Bereichen sieht der Bundesrat Potenzial, um die 720 kg CO2-Äquivalente pro Kopf oder 5 Prozent, die auf Kunststoffe zurückzuführen sind, zu reduzieren?
Stellungnahme des Bundesrates
1) Die langfristige Klimastrategie des Bundesrates legt als strategischen Grundsatz fest, dass die Treibhausgasemissionen über die gesamten Wertschöpfungsketten reduziert werden sollen. Dies schliesst grundsätzlich auch Emissionen ein, die von in die Schweiz importierten Gütern verursacht werden.
Die Mehrheit der in der Schweiz verwendeten Kunststoffe werden im Ausland mit Hilfe fossiler Energieträger wie Kohle und Erdöl produziert. Entlang des Lebenszyklus von Kunststoffen sind daher 70 Prozent der Treibhausgasemissionen auf diese Phase der Primärproduktion zurückzuführen. Der hohe Kunststoffverbrauch trägt zur Verschmutzung der Umwelt, dem Verlust der Biodiversität und zum Klimawandel bei. Deshalb setzt sich die Schweiz für die Schaffung eines international rechtsverbindlichen Abkommens zur Eindämmung der Umweltbelastung durch Kunststoffe ein. Die Verhandlungen haben Ende November 2022 begonnen und sollen 2024 zu einer Plastikkonvention führen. Die Schweiz setzt sich gemäss Mandat des Bundesrats für ein Abkommen ein, das u.a. die Produktion von Kunststoffen reduziert und den Einsatz unnötiger Kunststoffe begrenzt.
2 und 3) Der Bundesrat hat am 23. September 2022 den Bericht "Kunststoffe in der Umwelt" in Erfüllung der Postulate Thorens Goumaz (18.3196), Munz (18.3496), Flach (19.3818) und CVP-Fraktion (19.4355) verabschiedet. Er hält darin fest, dass sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene weiterhin Verbesserungspotenzial besteht.
Auf nationaler Ebene verweist der Bericht auf folgende Verbesserungspotenziale: Förderung der Abfallvermeidung (z.B. Reduktion von Einwegprodukten aus Kunststoff) und des hochwertigen Recyclings (inkl. Rezyklateinsatz) sowie Entwicklung von kreislauffähigen Materialien (z.B. besseres Ökodesign von Kunststoffprodukten) und umweltschonenden Alternativen. Littering und Kunststoffe in Grüngutabfällen können ebenfalls angegangen und vermieden werden. Zudem können der umweltgerechte Einsatz von Kunststoffen in der Bau-, Land- und Forstwirtschaft angekurbelt sowie Einträge von Mikroplastik in die Umwelt (z.B. Reifenabrieb) eingedämmt werden. Zielführend ist gemäss Bericht eine Kombination aus verschiedenen Massnahmen.
Auf internationaler Ebene soll die angestrebte Plastikkonvention dazu beitragen, dass die Umweltbelastung durch Kunststoffe reduziert wird und die Schweiz Massnahmen im Einklang mit der internationalen Gemeinschaft ergreifen kann. Durch international harmonisierte Regeln können zudem auch Wettbewerbsnachteile vermieden werden.
Antwort des Bundesrates.