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22.4486 · Motion · 2022-12-15

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Das BAFU hat, analog Artikel 73-80 der BV, wonach der Mensch und seine natürliche Umwelt vor schädlichen Auswirkungen zu schützen sind, gegen die stetige Zunahme des Litterings in der Schweiz, die dadurch entstehenden Kosten sowie die negativen Auswirkungen im ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Bereich griffige Massnahmen in den Bereichen Prävention, Sensibilisierung, Schadensminderung und Repression zu ergreifen; dies durch die Lancierung und Durchführung einer nachhaltigen nationalen Stopp-Littering-Kampagne (analog der erfolgreichen nationalen Stopp-Aids-Kampagne des BAG). Ziel dieser nationalen Kampagne ist, die Norm des Nicht-Litterns wieder in der Bevölkerung zu verankern.

Die Vermeidung von Littering ist aus ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Gründen von grossem nationalem Interesse. Trotz unzähligen Stopp-Littering-Kampagnen der Kantone, der Gemeinden und der Privatwirtschaft spitzt sich das Littering Problem weiter zu. Die Kosten der Kantone und Gemeinden für die Beseitigung des Litterings betragen über 200 Millionen Schweizer Franken. Darin nicht eingeschlossen sind die ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Folgekosten. Die punktuelle Bekämpfung des Litterings via Gemeinden, Kantone und Privatwirtschaft ist deshalb zum Scheitern verurteilt, weil dadurch lediglich bestimmte Gruppen avisiert werden und die gesamte Bevölkerung sich so nicht angesprochen fühlt. Zudem laufen die Aktionen unkoordiniert unter den verschiedensten Erscheinungsformen, Logos, Identifikationsfiguren, was den Erkennungswert in der Bevölkerung auf null reduziert. Auch kann das Potential in der gesamten Bevölkerung, sich für unsere Umwelt und gegen Littering einzusetzen, so nicht genutzt werden.

Nur durch eine nationale Stopp-Littering-Kampagne des BAFU, die sich an die ganze Bevölkerung richtet, erhalten die Bestrebungen gegen das Littering ein einheitliches Gesicht, was den Aha-Effekt in der Bevölkerung betreffend die Vermeidung von Littering aktiv unterstützt, die Wirkung aller Massnahmen vervielfacht und die Nachhaltigkeit gewährleistet. Nur durch eine nationale Kampagne kann der Bevölkerung das Littering-Problem als ein nationales Problem erklärt werden, das die Aufmerksamkeit eines jeden einzelnen braucht, um gelöst zu werden, zugunsten von Wald und Landschaft, Wasser, Wild- und Weidetiere, Landwirtschaft, Tourismus, die Lebensqualität und das Wohlbefinden der Bevölkerung.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Interpellation Geissbühler (21.3994) "Littering-Problematik in der Schweiz" auf eine Vielzahl von verschiedenen Massnahmen hingewiesen, die mit der Unterstützung des Bundes und unter Beizug privater Organisationen ergriffen wurden. Zudem führen bereits heute verschiedene Kantone, Städte und Gemeinden sowie Umweltverbände Sensibiliserungskampagnen durch. Deshalb erachtet der Bundesrat eine durch den Bund durchgeführte nationale Kampagne zur Littering-Bekämpfung für nicht notwendig.

Wie in der Antwort auf die Interpellation Geissbühler (21.3994) angekündigt, hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) den Runden Tisch Littering wieder aktiviert. In diesem Rahmen erarbeiten Verbände und Produzenten gemeinsam zusätzliche Massnahmen zur Littering-Bekämpfung, die auf freiwilliger Basis umgesetzt werden sollen.

Im Jahr 2020 wurde die Motion Bourgeois (19.4100) "Wirksame Massnahmen gegen Littering" an den Bundesrat überwiesen. Die Motion fordert gesetzliche Grundlagen, um wirkungsvolle Fördermassnahmen gegen Littering ergreifen zu können. Dabei soll zwischen urbanem und ländlichem Raum unterschieden werden. Das Anliegen wurde in die laufende Revision des Umweltschutzgesetzes (USG, SR 814.01) im Rahmen der parlamentarischen Initiative der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates UREK-N (20.433) "Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken" aufgenommen. Die Vorlage wird voraussichtlich im Frühjahr 2023 im Nationalrat behandelt.

Aufgrund der verschiedenen laufenden Arbeiten, und weil die Bekämpfung von Littering grundsätzlich in der Zuständigkeit der Kantone liegt, sieht der Bundesrat zurzeit keinen Bedarf für eine zusätzliche nationale Kampagne.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.