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22.4492 · Interpellation · 2022-12-15

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Ich bitte den Bundesrat anzugeben, aus welchen agrarpolitischen Gründen die Haltung von Bisons und die Haltung anderer Nutztiere unterschiedlich geregelt sind. Zudem wird er gebeten anzugeben, welche rechtlichen Anpassungen vorgenommen werden müssten, um eine Gleichbehandlung zu erreichen.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat sich bereits in seiner Stellungnahme zur Motion 14.3310 "Bisonzucht. Wann endet die Diskriminierung?" zu den Fragen der Interpellantin geäussert. Er hat damals verschiedene Änderungen zur stärkeren Förderung der Bisonhaltung, wie die Erhöhung des GVE-Faktors und die Einführung von RAUS-Beiträgen für Bisons, in Aussicht gestellt. Gleichzeitig hat er Alpungs- und Sömmerungsbeiträge sowie BTS-Beiträge für Bisons abgelehnt. Das Parlament hat die Motion 14.3310 abgelehnt.

Der GVE-Faktor für ausgewachsene Bisons wurde 2015 erhöht und der RAUS-Beitrag für Bisons wurde 2018 eingeführt. Der RAUS-Beitrag pro GVE (Grossvieheinheit) wurde für Bisons tiefer als für Tiere der Rindviehgattung festgelegt, weil die zusätzlichen Anforderungen der Bisonhaltung über die Tierschutzgesetzgebung hinaus geringer sind als bei Tieren der Rindergattung. Dieser Entscheid stützt sich auf die grundlegende Anforderung an die Beitragshöhen gemäss Artikel 70 Absatz 3 des Landwirtschaftsgesetzes (SR 910.1) ab.

Der 2023 eingeführte Weidebeitrag wird für Bisons nicht gewährt, weil diese Tiere bereits überwiegend oder ganzjährig geweidet werden. Dies trifft auch auf andere Raufutterverzehrer wie Schafe, Ziegen und Pferde zu. Der Produktionssystembeitrag für die längere Nutzungsdauer, der 2024 eingeführt wird, ist für Bisons ebenfalls nicht vorgesehen. Die Bisons weisen bereits viele Abkalbungen und somit eine lange Nutzungsdauer auf, sodass eine finanzielle Förderung keinen weiteren Effekt auf die Reduktion der Treibhausgasemissionen bringen würde. Auch Schafe, Ziegen und Pferde sind von diesem Beitrag ausgeschlossen.

Weil das Parlament mit der Ablehnung der Motion 14.3310 die Haltung des Bundesrats unterstützt hat und der Bundesrat in der Folge den GVE-Faktor angepasst und die RAUS-Beiträge für Bisons eingeführt hat, ist eine zusätzliche Förderung für die Bisonhaltung nicht vorgesehen.

Antwort des Bundesrates.

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