Könnte die Verpflichtung, Qualitätszertifikate in das Grundbuch einzutragen, als Anreiz zur ökologischen Modernisierung von Gebäuden wirken?
22.4493 · Interpellation · 2022-12-15
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Gebäudelabels sind ein Mittel, um die Anstrengungen von Eigentümerinnen und Eigentümern zur Erhöhung der Energieeffizienz ihrer Gebäude anzuerkennen. Namentlich gibt es eine "Charta Gebäudelabels Schweiz", die diese Labels bekannter machen möchte. Die Labels oder Evaluationsprotokolle (GEAK, MINERGIE, NNBS, 2000-Watt-Areal) erlauben die Zertifizierung, dass bestimmte Gebäude namentlich - aber nicht nur - bezüglich des Energieverbrauchs gewisse Kriterien erfüllen.
Die energetische Sanierung von Gebäuden wie auch die anderen Kriterien, die für diese Labels zu erfüllen sind, haben einen wesentlichen Einfluss auf das Wohl der Bevölkerung und auf unsere Fähigkeit, gegen die Klimaerwärmung anzukämpfen. Es besteht jedoch keine Pflicht, die für ein Gebäude erhaltenen Labels in das Grundbuch einzutragen. Eine Verpflichtung, alle anerkannten Labels einzutragen, würde den Zugang zu einem öffentlichen Register ermöglichen, das diese Labels, aber auch deren Fehlen ausweist. Dies könnte das Interesse von Eigentümerinnen und Eigentümern fördern, Zertifikate zu erhalten.
Ich stelle dazu dem Bundesrat folgende Fragen:
- Welche Auswirkungen hätte nach Ansicht des Bundesrates eine Verpflichtung, Zertifikate in das Grundbuch einzutragen?
- Könnte eine bessere Bekanntmachung dieser Information etwas an der Bewertung und Attraktivität von energieeffizienteren Gebäuden ändern?
- Wäre auch auf andere Weise die Schaffung eines öffentlichen Registers der Gebäude mitsamt ihren Zertifizierungen möglich?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Gemäss Artikel 89 Absatz 4 Bundesverfassung (BV; SR 101) sind für Massnahmen betreffend Energieverbrauch in Gebäuden vor allem die Kantone zuständig. Das bezieht sich auch auf die Gebäudelabels und eine allfällige Anmerkung derselben im Grundbuch.
Der Bundesrat erachtet eine Anmerkung von Gebäudelabels im Grundbuch jedoch als nicht zielführend. Die Kosten für einen Grundbucheintrag sind für private Liegenschaftsbesitzer relativ hoch (Grundbuchgebühr). Würde eine Pflicht bestehen, beispielweise eine GEAK-Klasse (Gebäudeenergieausweis der Kantone) des Gebäudes anzumerken, würden diese Zusatzkosten die Erstellung eines GEAKs unnötig verteuern. Zudem können bereits kleinere Erneuerungen dazu führen, dass ein Gebäude anschliessend eine bessere GEAK-Klasse aufweist und eine erneute Grundbuchanpassung notwendig würde. Ausserdem sind nicht alle Gebäudelabels unbeschränkt gültig (zum Beispiel Gültigkeitsdauer GEAK: 10 Jahre). Änderungen wären demnach häufig und eine Aktualisierung im Grundbuch wäre mit hohen Zusatzkosten verbunden.
Den Nutzen für die Sichtbarkeit der Gebäudelabels ist aus Sicht Bundesrat beschränkt, da das Grundbuch meist nur spezifisch, bspw. bei Handänderungen konsultiert und genutzt wird.
Eine solche Pflicht würde eine unnötige Hürde für energetische Erneuerungen einführen.
2. Die Transparenz über den energetischen Zustand von Gebäuden kann durchaus einen Einfluss auf den Marktwert von Immobilien haben. Voraussetzung ist, dass ein genügend grosses Angebot an zum Verkauf angebotenen Gebäuden vorhanden ist. Zudem wird auch bei Anbietern von Hypotheken die langfristige Werterhaltung und somit auch die Energieeffizienz des zu finanzierenden Gebäudes künftig ein stärkeres Gewicht erhalten (siehe die Richtlinien für Anbieter von Hypotheken zur Förderung der Energieeffizienz der Schweizerischen Bankiervereinigung, gültig ab 1. Januar 2023).
Es wäre aus Sicht des Bundesrates für mehr Transparenz im Gebäudemarkt zielführend, wenn alle Kantone eine Pflicht zur Erstellung eines GEAKs bei Handänderung einführen würden, wie dies beispielweise die Kantone Freiburg und Waadt gemacht haben. Auch bestehen private Initiativen wie das Real Estate Meta Rating and Monitoring on Sustainability (REMMS), welche zu mehr Transparenz im Gebäudesektor beitragen können.
3. Das Eidgenössische Gebäude und Wohnungsregister (GWR) ist das einzige umfassende Gebäuderegister der Schweiz. Für die Aktualisierung des GWRs sind die Kantone und Gemeinden zuständig, für die Regelung seines Inhalts und die Führung der Bundesrat.
Das GWR beinhaltet bereits heute energetische Merkmale von Gebäuden. Die Qualität der Daten bezüglich der energetischen Merkmale ist zum heutigen Zeitpunkt noch unbefriedigend. Es laufen jedoch verschiedene Bestrebungen, diese Situation zu verbessern. Beispielweise werden einzelne Angaben aus der GEAK- und der Minergie-Datenbank verwendet, um das GWR zu aktualisieren. Der Bund unterstützt die Kantone, indem er beispielsweise ab Frühling 2023 auf dem Bundesgeoportal die CO2-Normwerte pro Gebäude veröffentlicht, die auf Basis der GWR-Daten berechnet werden, sowie die im GWR eingetragenen Heizungssysteme. Gebäudebesitzende können so motiviert werden, noch nicht aktuelle GWR-Daten über die Bauverwaltungen der Gemeinden aktualisieren zu lassen. Der Bund ist bestrebt, gemeinsam mit den zuständigen Kantonen zusätzliche Prozesse aufzusetzen, um die Aktualisierungen flächendeckend zu beschleunigen. Ausserdem hat der Bundesrat in seiner Botschaft zu Revision des CO2-Gesetzes nach 2024 vorgeschlagen das GWR zu stärken, indem die Kantone mindestens für einen Heizungsersatz eine Meldepflicht vorsehen. Siehe dazu auch die Antwort auf Ip. Flach 22.4542.
Aus Sicht des Bundesrates würde es sich deshalb anbieten, dass mittelfristig auch die Labels eines Gebäudes im GWR erfasst werden.
Antwort des Bundesrates.