22.4494 · Motion · 2022-12-16
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Angesichts der Dringlichkeit, in Klimafragen zu handeln, aber auch aufgrund der Energiekrise soll der Bundesrat einen Aktionsplan und konkrete Ziele zur Weiterentwicklung unseres Mobilitätsverhaltens vorlegen, um die Menge zurückgelegter Kilometer insbesondere im motorisierten Individualverkehr zu reduzieren. Ausserdem sollen Massnahmen zur Vermeidung von Fahrten vorgestellt werden.
Begründung
Im Sachplan Verkehr, Mobilität und Raum 2050, weist der Bund darauf hin, dass im Bereich der Mobilität "erhebliche Anstrengungen" erforderlich sind, um die Treibhausgasemissionen auf null zu senken, und dass dies für die Schweiz entscheidend ist, um die Klimaneutralität zu erreichen. Weiter steht im Plan (S. 15): "Dazu sind auch Lösungsansätze bezüglich Verhaltensveränderungen zwecks Verkehrsverlagerung und -vermeidung im Personenverkehr [...] zu finden [...]".
Um die CO2-Neutralität zu erreichen, müssen laut Fachleuten Technologie und Einschränkungen kombiniert werden, indem man Anreize für Verhaltensänderungen schafft, um die Menge zurückgelegter Kilometer zu reduzieren. Der "Technologiehebel", der bisher vom Bund bevorzugt wurde, kann auch zu einem starken Rebound-Effekt führen, wenn er nicht mit dem Grundsatz der Mässigung bei der Nachfrage nach Energie kombiniert wird.
Der Kanton Genf hat sich beispielsweise ein messbares Zwischenziel gesetzt, um seine Fortschritte bei den notwendigen Verhaltensänderungen festzustellen. Bis 2030 soll der motorisierte Individualverkehr um 40 Prozent reduziert werden, damit die Klimaziele erreicht werden. Die Genfer Behörden weisen darauf hin, dass neue Technologien, insbesondere die Umstellung auf Strom und Effizienzsteigerungen, sowie Verkehrsverlagerungen nicht ausreichen werden, um die Klimaneutralität zu erreichen. Man muss den Schritt hin zu weniger Mobilität wagen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Reduktion negativer Effekte der Mobilität trägt auch zur Erreichung der Klimaziele bei. Dabei spielen Verhaltensänderungen, effiziente Verkehrssysteme und die gute Abstimmung von Siedlung und Verkehrsplanung, die dazu beiträgt kurze Wege zu fördern, eine zentrale Rolle. In diesen Bereichen sind die Kantone und Gemeinden in der Verantwortung und haben die Arbeit schon aufgenommen - wie das Beispiel Genf aufzeigt.
Der Bund hat mit dem Sachplan Verkehr Teil Programm den Rahmen für seine Planungen und deren Abstimmung mit den Kantonen gesetzt. Er hat bewusst darauf verzichtet, landesweit konkrete Ziele für die Verkehrsverlagerung oder -reduktion festzulegen, da grosse regionale Unterschiede bestehen und spezifische Massnahmen den jeweiligen kantonalen und regionalen Gegebenheiten angepasst sein sollen. Insofern macht auch ein bundesweiter Aktionsplan keinen Sinn. Allerdings unterstützt der Bund die Bestrebungen der Städte, Gemeinden und Kantone mit dem Programm Agglomerationsverkehr, den Modellvorhaben für innovative und nachhaltige Mobilität und eine nachhaltige Raumentwicklung, dem Programm Verkehrsdrehscheiben sowie mit der Koordinationsstelle für nachhaltige Mobilität (KOMO) und weiteren Fördermassnahmen von EnergieSchweiz (z.B. Programm Modelle nachhaltige Mobilität [MONAMO]).
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.