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22.4496 · Postulat · 2022-12-16

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat entwickelt eine Strategie, um die 17 Nachhaltigkeitsziele (SDG) als Leitlinie für internationale Sportverbände zu verankern, welche ihren Sitz in der Schweiz haben.

In der Schweiz sind über 60 internationale Sportverbände (FIFA, UEFA, IIHF usw.) sowie das Internationale Olympische Komitee (IOK) domiziliert. Unserem Land kommt also in der internationalen Sportwelt eine grosse Verantwortung zu, denn als Domizil für die Verbände liegt es auch in unserer Hand, die Regeln für sie aufzustellen. Auf internationaler Ebene hat sich die Weltgemeinschaft unter dem Dach der UNO auf die 17 Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals) verpflichtet. Sie sichern langfristig eine nachhaltige ökonomische, soziale und ökologische Entwicklung und haben einen globalen Anspruch, weil sämtliche UNO-Staaten sie mittragen.

Die internationalen Sportverbände sind Institutionen, welche viel Geld und Macht vereinen und weltweit grosse Sportanlässe organisieren. Viel zu oft genügen diese Nachhaltigkeitsziele - darunter den Ansprüchen an Menschenrechte, Demokratie, Ökologie und Rechtsstaat - nicht. Korruption, Ausbeutung, die Missachtung von Arbeitsrechten, gigantische Bauten ohne nachhaltige Nutzung und die fehlende Chancengleichheit aller Geschlechter haben sich in diesen Sportverbänden und ihren Grossveranstaltungen immer wieder als Problem erwiesen - zuletzt bei der FIFA-WM in Katar 2022.

Die Schweiz als Domizil-Staat vieler dieser Sportverbände steht in der Pflicht, ihr Handeln mit den Nachhaltigkeitszielen der Weltgemeinschaft in Einklang zu bringen. Dazu soll der Bundesrat eine Strategie entwickeln.

Ein erster Schritt könnte sein, dass der Bundesrat die internationalen Sportverbände ins Programm "Wirtschaft und Menschenrechte" integriert, welches sich an den Nachhaltigkeitszielen und der Agenda 2030 der UNO orientiert. Die darin vorgesehene Sensibilisierung der Unternehmen soll auch die internationalen Sportverbände umfassen, welche eigentlichen Grossunternehmen geworden sind.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

2015 haben die Mitgliedstaaten der UNO, darunter auch die Schweiz, die Agenda 2030 verabschiedet. Sie umfasst 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG) und drei Dimensionen von Nachhaltigkeit: Soziales, Wirtschaft und Umwelt.

Der Bundesrat misst der Förderung und Umsetzung der SDG eine hohe Bedeutung bei. Am 23. Juni 2021 hat er seine Strategie für Nachhaltige Entwicklung 2030 (SNE 2030) verabschiedet (Bundesamt für Raumentwicklung ARE > Nachhaltige Entwicklung > Strategie und Berichterstattung > Strategie Nachhaltige Entwicklung). Damit legt er die vorrangigen Themen und die Art und Weise der Umsetzung der 17 SDG der Agenda 2030 fest. Mit der SNE verankert er die nachhaltige Entwicklung als eine wichtige Anforderung für alle Politikbereiche des Bundes. Dazu gehören auch der Sport im Allgemeinen und insbesondere der internationale Sport.

Die zuständigen Bundesstellen arbeiten eng zusammen und entwickeln schon heute Strategien zur Umsetzung der Agenda 2030 und der SNE 2030 durch die internationalen Sportverbände (FIS).

Der Bundesrat hat am 15. Januar 2020 das Postulat "Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte" angenommen. Unter Massnahme 5 des darin erwähnten Aktionsplans ist vorgesehen, dass der Bund gemeinsam mit den internationalen Sportverbänden (FIS) "an der Umsetzung der UNO-Leitprinzipien im Bereich Sport, insbesondere im Rahmen von sportlichen Grossanlässen" arbeitet.

In den vom EDA am 3. Juni 2021 lancierten Leitlinien Menschenrechte 2021-2024 wird folgende Priorität genannt: "Die Schweiz setzt sich dafür ein, dass die Menschenrechte bei der Planung und Umsetzung von sportlichen Grossveranstaltungen eingehalten werden".

In der vom BASPO und von Swiss Olympic gemeinsam erarbeiteten und vom Bundesrat zur Kenntnis genommenen Strategie vom 1. Oktober 2021 für die Unterstützung von Sportgrossanlässen (Bundesamt für Sport BASPO > Sportförderung > Leistungssportförderung > Sportgrossanlässe) ist vorgesehen, dass sportliche Grossanlässe in Bezug auf Nachhaltigkeit, Umweltverträglichkeit und Good Governance vorbildlich organisiert sein sollen. Die Ausrichtung an den energie-, klima- und gesellschaftspolitischen Strategien des Bundesrats wird als Bedingung für den Bezug von Unterstützungsbeiträgen durch die Organisatoren genannt.

Die Schweiz ist zudem Initiator des Zentrums für Sport und Menschenrechte mit Sitz in Genf, das am 26. Juni 2018 gegründet wurde. Ziel des unter anderem vom IOK, von der FIFA und von der UEFA unterstützten Zentrums ist, die Menschenrechtssituation an Sportgrossanlässen zu verbessern. Die Schweiz steht in einem regen Austausch mit den FIS, die in unsrem Land domiziliert sind. Sie spielt zudem eine wichtige Rolle in diversen internationalen Gremien wie dem Europarat oder der UNESCO, wo Themen wie Integrität, Good Governance und die Einhaltung der Menschenrechte durch die Staaten und Sportverbände regelmässig zur Diskussion stehen. Diese Zusammenarbeit mündete 2018 in der Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen dem Europarat und der UEFA sowie dem Europarat und der FIFA. Auch dank diesem Dialog hat das IOK 2017 verbindliche, auf den SDG beruhenden Anforderungen für Gastgeberstaaten vereinbart. Die FIFA hat für die Vergabe der Weltmeisterschaften Richtlinien zur Menschenrechtspolitik verfasst, die ab 2026 gelten.

Aufgrund dieser Erwägungen ist der Bundesrat der Meinung, dass die Forderung des Postulats bereits erfüllt wurde. Er vertritt die Ansicht, dass die Einführung einer nur an die FIS mit Sitz in der Schweiz gerichtete Strategie der nachhaltigen Entwicklung nicht notwendig ist.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.