Klimaziele im Verkehr erreichen. Keine Neuwagen mit Verbrennungsmotoren mehr ab 2035
22.450 · Parlamentarische Initiative · 2022-06-17
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Die gesetzlichen Grundlagen seien so anzupassen, dass das Inverkehrbringen von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren, die mit dem Führerausweis der Kategorie B gefahren werden dürfen, ab 2035 nicht mehr zulässig ist.
Begründung
Das EU-Parlament hat beschlossen, dass konventionelle Autos und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen mit Verbrennungsmotoren ab 2035 in Europa verboten werden. Neue Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor sollen ab dann nicht mehr verkauft werden dürfen. Bestehende mit Benzin und Diesel betriebene Autos sind von dem Verbot nicht betroffen. Obwohl der Entscheid noch von den einzelnen EU-Mitgliedstaaten noch bestätigt werden muss, ist davon auszugehen, dass das Verbot kommen wird. Mehrere europäische Länder, darunter Dänemark, Österreich, Schweden oder Slowenien, haben bereits im November 2021, am internationalen Klimagipfel in Glasgow, entschieden, spätestens ab 2035 keine neuen Benzin- oder Dieselfahrzeuge mehr zulassen.
Mit Verbrennungsmotoren betriebene Fahrzeuge stossen CO2 aus und schädigen damit das Klima. 2019 beliefen sich die CO2-Emissionen des Schweizer Personenverkehrs auf etwa 11,5 Millionen Tonnen. Dies entspricht etwa 28 Prozent der CO2-Emissionen der Schweiz. Während in anderen Sektoren die Treibhausgasemissionen in den letzten Jahren gesenkt werden konnten, wurden die Zwischenziele im Verkehrsbereich nicht erfüllt. Im Gegenteil: Zwischen 1990 und 2019 nahmen die verkehrsbedingten CO2-Emissionen sogar um 2 Prozent zu.
Um die Klimaziele zu erreichen ist es zentral, dass der CO2-Ausstoss im Verkehrsbereich rasch gesenkt wird. Die Übernahme des Verbots von Verbrennungsmotoren führt dazu, dass die Schweiz ihre Klimaziele im Verkehrssektor schneller erreichen kann. Die Schweiz sollte im Gleichschritt mit der EU handeln. Ein klares Ausstiegsdatum gibt zudem Planungssicherheit für die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten sowie für die Schweizer Autobranche. Die Frist bis 2035 gibt der Industrie genügend Zeit, um sich anzupassen und umzurüsten.