22.4517 · Motion · 2022-12-16
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die PACTA-Klimatests künftig so durchzuführen, dass pro Finanzbranche eine repräsentative Teilnahme sichergestellt ist und die Testteilnehmenden möglichst ihre gesamten klimarelevanten Anlagen testen. Zudem soll der Bundesrat darauf hinwirken, dass die individuellen Testergebnisse vermehrt offengelegt werden.
Begründung
Der von BAFU und SIF durchgeführte, dritte PACTA-Klimatest 2022 zeigt, dass der Schweizer Finanzmarkt noch erhebliches Potential hat bei seiner klimaverträglichen Ausrichtung. Die Aussagekraft und Vergleichbarkeit der Ergebnisse leidet jedoch darunter, dass die Beteiligung an den freiwilligen Klimatests von Mal zu Mal schwankt und die Testteilnehmenden selbst bestimmen, welche Portfolios sie einreichen wollen. So hat etwa die Beteiligung von Pensionskassen am Klimatest 2022 im Vergleich zu 2020 deutlich abgenommen (von 106 auf 67 Pensionskassen). Um eine repräsentative Teilnahme aller Finanzbranchen (Pensionskassen, Versicherungen, Banken, Vermögensverwalter) an den PACTA-Klimatests sicherzustellen, soll der Bund gemeinsam mit den jeweiligen Branchenverbänden quantitative Zielwerte zur Anzahl der Teilnehmenden pro Branche sowie zu den eingereichten Vermögenswerten definieren. Diese sollen erstmals für den Klimatest 2024 zur Anwendung kommen und wären von einer Testrunde zur nächsten neu festzulegen. Gleichzeitig ist die Veröffentlichung der individuellen Testergebnisse für all jene Finanzinstitute obligatorisch zu machen, die sich ein Netto-Null-Ziel für 2050 gesetzt haben. Die Öffentlichkeit, aber auch die Politik und die Wirtschaft, haben ein zentrales Interesse zu wissen, wie Finanzinstitute mit einer Netto-Null-Zielsetzung im PACTA-Klimatest abschneiden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat bereits im Rahmen seiner Beschlüsse vom 17. November 2021 (Bericht in Erfüllung des Postulates 19.3966 UREK-S Wie kann die Schweiz die Finanzmittelflüsse klimaverträglich ausrichten?) und 26. Juni 2019 (Aussprache nachhaltiger Finanzplatz Schweiz) bekräftigt, auf eine repräsentative Teilnahme der Branche an den regelmässigen Klimatests hinzuwirken. Mit der Festlegung seiner prioritären Handlungsfelder 2022-2025 für einen nachhaltigen Finanzplatz Schweiz am 16. Dezember 2022 bestätigt er, dass die vergleichbaren und international koordinierten PACTA-Klimatests mit Finanzinstituten zentral sind, um die Ausrichtung des Schweizer Finanzsektors auf das globale Temperaturziel des Übereinkommens von Paris zu analysieren und Fortschritte festzuhalten. Die nächste Durchführung erfolgt im Jahr 2024. Der Bundesrat strebt eine formalisiertere Zusammenarbeit mit den Verbänden der Finanzbranchen an. Eine solche Zusammenarbeit kann auch künftig ein aussagekräftiges Monitoring für den gesamten Schweizer Finanzmarkt garantieren, mit einer repräsentativen Anzahl Finanzinstitute, die jeweils ihre gesamten klimarelevanten Anlagen testen lassen. Dabei können die Finanzinstitute bei der Umsetzung weiterer Empfehlungen des Bundesrates wie der Anwendung der Swiss Climate Scores auf Finanzprodukten bestmöglich unterstützt werden. Eine solche Zusammenarbeit in Form von Branchenvereinbarungen ist auch im Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG; BBI 2022 2403), das vom Parlament am 30. September 2022 angenommen wurde, vorgesehen.
Treten Finanzinstitute freiwillig nationalen oder internationalen Netto-Null-Initiativen bei, versprechen sie damit auch, ihre Klimaziele und diesbezüglichen Anstrengungen offenzulegen Für die Glaubwürdigkeit solcher Selbstverpflichtungen ist es zentral, dass vergleichbare Informationen zu Zielen, Zwischenzielen und Massnahmen der einzelnen Institute sowie zu deren Fortschritte bei der Erreichung ihrer Selbstverpflichtung veröffentlicht werden. Der Bundesrat hält dies in seinem Bericht vom 16. Dezember 2022 fest. Es ist also im Eigeninteresse der Finanzinstitute, nebst individuellen Berichtsschwerpunkten zusätzlich die vergleichbaren Klimatestresultate zu veröffentlichen.
Die Anliegen der Motion können mit den dargelegten, bereits bestehenden Beschlüssen erfüllt werden.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.