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22.4542 · Interpellation · 2022-12-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass es notwendig ist, den energetischen Zustand von Gebäude landesweit einheitlich und möglichst genau zu kennen und diesen Zustand zu verfolgen, um die Massnahmen an der Bausubstanz besser lenken zu können?

2. Ist der Bundesrat bereit, dem Eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) die Rolle eines Registers der energetischen Eigenschaften von Gebäuden zu geben, um es zu einem Steuerungsinstrument zu machen, wie es bei der Umsetzung der Weber-Initiative zu den Zweitwohnungen gemacht wurde?

3. Ist der Bundesrat bereit, die Erfassung der entsprechenden Informationen im GWR anzuordnen, um die Entwicklung der Energieproduktion/Energieträger und Verbrauch im Gebäudebestand zu kennen, und wenn nein, warum nicht?

4. Ist mit dem Ziel, die Qualität der Ergebnisse des "CO2-Rechners" zu erhöhen, geplant, detaillierte Renovierungsinformationen (Jahr der Renovierung von Fassade, Dach, Fenster, ...) im GWR zu speichern?

5. Und wenn ja, wie ist die Erhebung der detaillierten Renovierungsdaten für bereits erfolgte Renovierungen geplant?

6. Gibt es im System der Gebäudelabe ein Register der Gebäude mit einem Energielabel und wie werden diese Daten mit dem GWR koordiniert?

7. Ist der Bundesrat bereit, insbesondere um die Qualität der Ergebnisse des "CO2-Rechners" zu erhöhen, dem GWR eine Rolle als Labeling-Register zu geben?

Begründung

Die energetische Sanierung von Gebäuden ist eine kritische Aktivität, wenn es darum geht, das Ziel von null Netto-CO2-Emissionen bis 2050 zu erreichen. Ebenso kritisch ist die Nutzung von Gebäuden für die Produktion von erneuerbaren Energien.

Ausgehend von dieser Feststellung ist ein Monitoring der Entwicklung dieser Potenziale für eine gute Steuerung der Anreizmittel unerlässlich. Das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) ist nicht nur das offizielle Gebäuderegister mit Struktur- und Standortdaten, sondern enthält bereits Stammdaten zu Heizsystemen, Wassererzeugern und Energiebezugsflächen.

Das (vorgeschlagene) neue CO2-Gesetz sieht durch die Botschaft des Bundesrates die Einführung mehrerer weiterer Merkmale (wie z.B. die Nennleistung des Systems) vor und führt die Pflicht ein, jeden Wechsel des Heizsystems im GWR zu registrieren. Es gibt jedoch keine Informationen über die Produktion von erneuerbaren Energien.

Ein kostenloser CO2-Rechner, der vom BAFU zur Verfügung gestellt wird, ermöglicht es, den nächtlichen Wärmebedarf und die CO2-Emissionen jedes Gebäudes in der Schweiz auf der Grundlage der Wetterdaten des Vortages und der Daten aus dem GWR zu berechnen. Um die Qualität der Berechnung zu verbessern, müssten jedoch mehr Informationen in dem GWR erfasst werden.

Aus wirtschaftlicher und technischer Sicht wäre es sinnvoll, alle strukturellen, energetischen und CO2-Emissionsmerkmale in einem einzigen Register zusammenzufassen.

Stellungnahme des Bundesrates

1. und 2. Gemäss Artikel 89 Absatz 4 Bundesverfassung (BV; SR 101) sind für Massnahmen betreffend Energieverbrauch in Gebäuden vor allem die Kantone zuständig. Der Bundesrat ist sich jedoch bewusst, dass es notwendig ist, den energetischen Gebäudezustand möglichst einheitlich und genau zu kennen um energie- und klimapolitische Massnahmen auf nationaler aber auch kantonaler und kommunaler Ebene besser steuern zu können. Auch sieht er das Eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) als massgebendes nationales Informationsinstrument für Gebäude. Das GWR beinhaltet bereits heute energetische Merkmale von Gebäuden. Die Qualität der Daten bezüglich der energetischen Merkmale ist zum heutigen Zeitpunkt noch unbefriedigend.

Um die Datenqualität der Energiedaten laufend zu verbessern, hat das Bundesamt für Statistik (BFS) bereits einen definierten Übertragungsprozess eingeführt, um so genannte Sekundärdaten im GWR aufzunehmen. Diese stammen beispielsweise aus Feuerungskontrollen, Energieausweisen (GEAK, Minergie), Förderprogrammen (Gebäudeprogramm) und kantonalen Versicherungseinrichtungen.

Für die Aktualisierung der GWR-Daten sind die Kantone gemäss GWR-Verordnung verpflichtet. Damit das GWR künftig zu einem Steuerungsinstrument werden könnte, wie dies für die Umsetzung der Zweitwohnungs-Initiative der Fall ist, bräuchte es eine gesetzliche Pflicht, beispielsweise dass sich die kantonale Berichterstattung zu den CO2-Emissionen der Gebäudesektoren direkt auf das GWR stützen müsste. Damit verbunden müssten die Kantone die entsprechenden Ressourcen bereitstellen. Zudem könnten Energieversorger verpflichtet werden, entsprechende Angaben für das GWR als Sekundärdaten zu liefern. Bei der Einführung einer Pflicht ist auf das Kosten/Nutzen Verhältnis zu achten.

3. Bisher werden im GWR insbesondere Informationen zu Heizsystemen und Energieträgern für die Raumwärme und Warmwasserproduktion erfasst. Zudem werden weitere Gebäudeangaben wie Flächen (Gebäude- und Energiebezugsflächen) und Baujahre eingepflegt, mit denen der Norm-Wärmeverbrauch sowie die entsprechenden CO2-Emissionen berechnet werden können. Die Datenlage ist jedoch je nach Kanton unterschiedlich aktuell. Heute erfassen und überprüfen die Gemeinden und Kantone die klima- und energierelevanten GWR-Daten dezentral, häufig über Baubewilligungen. Jedoch benötigt nicht jeder Heizungsersatz oder jede energetische Sanierung eine Bewilligung und wird entsprechend erfasst. In seiner Botschaft zu Revision des CO2-Gesetzes nach 2024 hat der Bundesrat daher vorgeschlagen, dass die Kantone eine Meldepflicht für den GWR mindestens bei einem Heizungsersatz vorsehen.

Der Bund unterstützt die Kantone, indem er beispielsweise ab Frühling 2023 auf dem Bundesgeoportal die CO2-Normwerte pro Gebäude, die auf Basis der GWR-Daten berechnet werden, sowie die im GWR eingetragenen Heizungssysteme veröffentlicht. Zudem wird für jedes Gebäude mit dem im Bundesgeoportal hinterlegten CO2-Rechner simuliert, wie sich ein Heizungsersatz oder energetische Sanierungen auf die normierten CO2-Werte auswirken würden. Zusätzlich werden Gebäudebesitzende zukünftig motiviert, noch nicht aktuelle GWR-Daten über die Bauverwaltungen der Gemeinden aktualisieren zu lassen. Der Bund ist bestrebt, gemeinsam mit den zuständigen Kantonen zusätzliche Prozesse aufzusetzen, um die Aktualisierungen flächendeckend zu beschleunigen.

Grundsätzlich ist es auch möglich, weitere Merkmale flächendeckend zu erfassen, insbesondere im Bereich der energetischen Sanierungen (siehe auch Antwort auf die Fragen 4 und 5) und im Bereich der Produktion erneuerbarer Energie (KEV/EIV). Um eine standardisierte Erfassung und Aktualisierung zu gewährleisten, bräuchte es - wie bereits erwähnt - eine gesetzliche Grundlage und einen Mechanismus, der ohne übermässigen Verwaltungsaufwand funktioniert, beispielsweise eine flächendeckende Einführung des GEAK in allen Kantonen.

4. und 5. Künftig sollen energetische Sanierungen ebenfalls im GWR hinterlegt werden können. Belastbare, das heisst detaillierte und standardisierte Daten, liessen sich dabei vor allem erhalten, wenn die Sanierungen durch den Gebäudeenergieausweis der Kantone GEAK verifiziert würden. Dies gilt sowohl für künftige Renovierungen als auch für bereits erfolgte.

Zudem ist der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen daran auszuloten, wie die Informationsflüsse verbessert werden könnten, beispielsweise zur Datenkorrektur für grössere Immobilienportfolien von institutionellen Investoren oder privaten Eigentümerinnen und Eigentümer.

Private Initiativen wie das Real Estate Meta Rating and Monitoring on Sustainability (REMMS) sorgen zusätzlich für mehr Transparenz im Gebäudesektor.

6. und 7. Die Labels GEAK und Minergie besitzen bereits ein eigenes Register, welche zusammengeführt werden. Diese Daten werden in das GWR eingespeist. Der Bund arbeitet darauf hin, diese Labels künftig ebenfalls im GWR und Bundesgeoportal sichtbar zu machen.

Antwort des Bundesrates.

Ein effektives Monitoring von Gebäudesanierungen und Gebäudeenergie erfordert ein zentrales Register | Lexipedia | Lexipedia