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22.4552 · Motion · 2022-12-16

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu ergreifen, die den Einstieg für Bauern in die Direktvermarktung vereinfachen. Denkbar wären finanzielle Anreize, die Erschliessung von Absatzkanälen wie öffentliche Verpflegungseinrichtungen oder der Abbau von Hürden in Bezug auf lebensmittelrechtliche Anforderungen bei der Nährwertangabe, die ein unverhältnismässiges Mass an Bürokratie mit sich bringen.

Begründung

In seinem Bericht zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik betont der Bundesrat die Bedeutung der Direktvermarktung für einen nachhaltigen Konsum. Wichtig sind dabei die Minimierung von Umweltkosten wie Transportwege, Foodwaste und Energieverluste im Prozess der Verarbeitung. In seinem Bericht schreibt er unter anderem: "Bei kurzen Versorgungsketten gelangen regionale Lebensmittel möglichst direkt von den Produzentinnen und Produzenten zu den Konsumentinnen und Konsumenten. Damit kann die Landwirtschaft ihren Absatz diversifizieren und zusätzliche Wertschöpfung generieren. Aufgrund der Nähe zur Konsumentin und zum Konsumenten schafft diese Aktivität gegenseitiges Verständnis und Vertrauen und es kann innovativ und flexibel auf die Konsumentenbedürfnisse reagiert werden. Zudem schaffen kurze Versorgungswege eine Verbindung zwischen Produktion und Konsum. Vorteile vom Direktverkauf für Konsumentinnen und Konsumenten sind die Rückverfolgbarkeit der Produkte, Information über die Produktionsart, keine Normierung der Produkte, Lokalität von Sorten und Vielfalt, transparente Margen, Saisonalität und wenig verarbeitete Lebensmittel sowie reduzierter Treibstoffverbrauch für den Transport".

Dies sind gute Gründe, die Direktvermarktung stärker zu fördern, als es aktuell vorgesehen ist. Obwohl das Interesse an mehr Direktvermarktung gesellschaftlich vorhanden ist, ist der Anteil der Betriebe mit Direktvermarktung mit 26 Prozent noch immer relativ gering. Gründe, die dafür genannt werden, sind primär hohe Investitionskosten, ein hoher Arbeitsaufwand sowie Hürden bürokratischer Art wie Nährwertangaben, für die regelmässig Proben ins Labor geschickt werden müssen, was wiederum Kosten generiert. Im Sinne einer Förderung und Stärkung der Direktvermarktung wäre es daher wichtig, Anreize zu verstärken und Einstiegshürden baulicher und bürokratischer Art weitmöglichst auszuräumen, um Bauern den Einstieg zu erleichtern und zu einem nachhaltigeren Einkaufsverhalten beizutragen. Denkbar wäre auch die Erschliessung neuer Absatzkanäle wie öffentliche Verpflegungseinrichtungen, die regelmässig Lebensmittel über Direktvermarktung beziehen und damit Planungssicherheit gewährleisten.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat sich in seinem Bericht in Erfüllung des Postulates 21.3015 "Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik" vom 22. Juni 2022 mit der Thematik des Direktverkaufs und kurzer Vertriebswege befasst. Der Bericht stellt fest, dass die Rahmenbedingungen und die gesetzlichen Grundlagen vorhanden sind, damit die Förderung und Unterstützung von Aktivitäten im Bereich Direktverkauf weiterentwickelt werden können. Die Unterstützung der Organisation nachhaltiger und kurzer Wertschöpfungsketten, namentlich im Bereich der Angebotsbündelung und der Qualitätssicherung, wird im Bericht als mögliche zusätzliche Massnahme identifiziert. Der Bundesrat plant für 2026 eine Vernehmlassung zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik durchzuführen. Darin wird er die Konkretisierung der Massnahmen bezüglich Stärkung der Direktvermarktung und der kurzen Versorgungsketten zur Diskussion stellen. Damit soll auch die Motion 22.4251 WAK-S "Bericht zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik. Konkretisierung des Konzepts" umgesetzt werden, die den Bundesrat beauftragt, den Konzeptvorschlag im Bericht "Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik" vom 22. Juni 2022 zu konkretisieren und dem Parlament bis spätestens Ende 2027 eine diesbezügliche Botschaft zu unterbreiten.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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