22.4582 · Postulat · 2022-12-16
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt in einem Bericht aufzuzeigen, wie er die aktuellen Möglichkeiten zur ausserfamiliären Hofübergabe aus rechtlicher, sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Perspektive beurteilt und welche Regelungen geändert werden müssten, um ausserfamiliäre Hofübergaben zu vereinfachen? Dabei sind die Hürden im Landwirtschaftsgesetz und im bäuerlichen Bodenrecht zu evaluieren.
Begründung
Jedes Jahr gehen rund ein bis zwei Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe in der Schweiz ein, das sind zwischen 500 bis 1000 Betriebe pro Jahr oder ein bis drei Betriebe pro Tag. Gleichzeitig steigt das Interesse an den landwirtschaftlichen Ausbildungen und viele junge Absolventinnen und Absolventen würden gerne einen eigenen Landwirtschaftsbetrieb bewirtschaften. Die ausserfamiliäre Hofübernahme scheitert trotz der grossen Nachfrage meist, obwohl immer weniger Betriebe innerhalb der Familie weitergegeben werden. In den nächsten 15 Jahren werden die Hälfte der Betriebsleitenden pensioniert. Es ist anzunehmen, dass dadurch viele Betriebe eingehen. Die übrigbleibenden Betriebe werden dadurch immer grösser. Das führt weg von einer vielfältigen, kleinbäuerlichen Betriebsstruktur zu einer industriell geführten Landwirtschaft. Der Erhalt der kleinbäuerlichen Landwirtschaft ist wichtig für die kulturelle Vielfalt. Lokale und kleinräumige Systeme werden dadurch gestärkt, was sich positiv auf die Resilienz der Landwirtschaft auswirkt. Die ausserfamiliäre Hofübergabe kann sich zudem durch einen Innovationsschub positiv auf die Produktionsweisen und Zusammenarbeitsmodelle auswirken. Es gilt zu klären, warum die ausserfamiliäre Hofübergabe schwierig ist und welche Änderungen im Landwirtschaftsgesetz oder im bäuerlichen Bodenrecht zu Verbesserungen führen können, ohne dass die wertvollen Errungenschaften im bäuerlichen Bodenrecht verloren gehen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Das bestehende Eigentum am Boden, die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe und der Preis prägt den landwirtschaftlichen Bodenmarkt. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen definiert das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB, SR 211.412.11). Entsprechend dem Zweck fördert das BGBB die Familienbetriebe, stärkt die Selbstbewirtschaftung und sorgt dafür, dass keine Spekulation mit dem landwirtschaftlichen Boden betrieben werden kann (Art. 1 BGBB). Bei der innerfamiliären Hofnachfolge sieht das BGBB eine privilegierte Stellung der selbstbewirtschaftenden Nachkommen vor, indem diese ein landwirtschaftliches Gewerbe (Art. 7 BGBB) zum landwirtschaftlichen Ertragswert (Art. 10 BGBB) erwerben können. Für den freihändigen Verkauf landwirtschaftlicher Gewerbe und Grundstücke stellt das Bundesgesetz sicher, dass die Selbstbewirtschafterinnen und Selbstbewirtschafter den Boden bzw. Betrieb zu nicht übersetzten Preisen (Art. 66 BGBB) kaufen können.
Zudem hat die Pächterin / der Pächter ein gesetzliches Vorkaufsrecht, was den Einstieg in die Landwirtschaft ausserhalb der eigenen Familie erleichtert. Bei einem Verkauf an Dritte hat damit der Pächter / die Pächterin eine Vorzugsstellung. Das Vorkaufsrecht des Pächters / der Pächterin muss zum gebotenen Verkaufspreis ausgeübt werden. Die Handänderungen an landwirtschaftlichen Grundstücken und Gewerben müssen von der kantonalen Behörde bewilligt werden. Dies garantiert eine rechtskonforme Umsetzung.
In der Vernehmlassung zur Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) wurde die ausserfamiliäre Hofübergabe mit der Teilrevision des BGBB thematisiert. Das Postulat 17.3916 und die Motion 21.4286 verfolgten ähnliche Ziele. Der Bundesrat schlug im Rahmen der Vernehmlassung zur AP22+ vor, die Vorkaufsrechte für Geschwister auf 10 Jahre zu beschränken und bessere Rahmenbedingungen für juristische Personen zu definieren. Diese Vorschläge wurden in der Vernehmlassung zur AP22+ grossmehrheitlich abgelehnt. Mit der AP22+ schlägt der Bundesrat zusätzlich die Unterstützung des Kaufs von Landwirtschaftsbetrieben und Landwirtschaftsland durch zinslose Investitionskredite vor. Künftig könnte ein Kauf besser und kostengünstiger finanziert werden.
Mit dem Bericht "Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik" in Erfüllung der Postulate 20.3931 und 21.3015 schlägt der Bundesrat dem Parlament vor, die Teilrevision des BGBB von der AP22+ zu entkoppeln und separat zu beraten. Der Ständerat hat am 13.12.2022 die Motion 22.4253 "Entkopplung des bäuerlichen Bodenrechts von der AP22+" überwiesen und damit die Haltung des Bundesrates bestätigt.Im Zusammenhang mit der Entkoppelung des BGBB von der AP22+ wird eine eigene Botschaft mit neuen Vorschlägen für die Revision dieses Bundesgesetzes vorgeschlagen. Der Fokus liegt neben dem Selbstbewirtschaftungsprinzip und der Position der Ehegatten auch auf der Stärkung des Unternehmertums. Bereits Ende 2025 soll ein neuer Vorschlag dem Parlament vorgelegt werden. Ein zusätzlicher Bericht bringt keinen zusätzlichen Nutzen, da die ausserfamiliäre Hofübergabe bei der Ausarbeitung der Vernehmlassungsvorlage thematisiert werden könnte.Gleichwohl muss festgestellt werden, dass sowohl das bäuerliche Bodenrecht als auch das Bundesgesetz über die Landwirtschaft (LwG, SR 910.1) bereits in der aktuellen Fassung sicherstellen, dass potentielle Käufer einen Betrieb zu normalen Bedingungen erwerben können. Beide Bundesgesetze schaffen gute Voraussetzungen für die Selbstbewirtschaftenden. Weil die Vorschläge zur Förderung der ausserfamiliären Hofübergabe in der Vernehmlassung zur AP22+ grossmehrheitlich abgelehnt wurden und die bestehenden Gesetze gute Voraussetzungen zum Kauf von landwirtschaftlichen Betrieben schaffen, besteht aus Sicht des Bundesrates kein zusätzlicher Handlungsbedarf.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.