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22.459 · Parlamentarische Initiative · 2022-09-22

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Mit dieser parlamentarischen Initiative soll die Gesetzgebung so angepasst werden, dass für Mietliegenschaften einer bestimmten Grösse eine Mieterversammlung gegründet wird. Diese Versammlung muss von den Vermieterinnen und Vermietern bei allen Fragen im Zusammenhang mit Energiesparen (Sanierungen, Temperatur usw.) konsultiert werden. Sie besitzt ein Mitbestimmungsrecht in allen Fragen, die eine Erhöhung der von den Mieterinnen und Mietern getragenen Nebenkosten zur Folge haben können (Verwaltung der Gemeinschaftsräume und -flächen, Wärmegewinnung usw.).

Begründung

Die steigenden Energiepreise und ein möglicher Blackout haben Energiesparen auf die Tagesordnung gebracht. Wohnliegenschaften stehen im Zentrum der Strategie des Bundesrates. So befürwortet er eine Senkung der Wohnungstemperatur.

Die Mieterinnen und Mieter sind am stärksten betroffen, denn es geht um ihren Alltag. Sie kennen zudem die Räumlichkeiten und können selbst andere Sparmassnahmen vorschlagen, z. B. in Bezug auf Gemeinschaftsräume und flächen.

Für Mieterinnen und Mieter, deren Verträge Nebenkosten zu ihren Lasten vorsehen, ähnelt das jetzige System einer Geschäftsführung ohne Auftrag. Dieses System muss ebenfalls überdacht werden. Wenn die Mieterschaft zahlt, darunter auch die Verwaltungskosten der Vermieterin bzw. des Vermieters, dann muss sie auch mitreden dürfen.

Diese Initiative sieht daher vor, dass eine Mieterversammlung - nach Vorbild der Stockwerkeigentümerversammlung (Artikel 712m ff. ZGB) - geschaffen wird, die entweder eine Beratungsfunktion oder eine Entscheidungsbefugnis hätte, je nachdem, ob die jeweilige Angelegenheit die finanziellen Interessen der Vermieterschaft oder der Mieterschaft betrifft.