Die Fische im Doubs sind krank. Reaktivieren wir rasch unsere politischen Hebel, um Abhilfe zu schaffen
22.4595 · Interpellation · 2022-12-16
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die Fische im Doubs leiden in einem nie dagewesenen und besorgniserregenden Ausmass an Saprolegnia. Nach Auffassung von Fachleuten und insbesondere der Fischerinnen und Fischer, die tagtäglich mit dem Fluss leben, ist dessen Zustand - der als schlecht beurteilt wird - das Problem. Auf Schweizer Seite versucht man, mit dem Nationalen Aktionsplan für den Doubs die Situation zu verbessern. Doch die bisher ergriffenen Massnahmen sind bei Weitem nicht ausreichend. Es bräuchte grenzüberschreitende Koordination, und das Problem der Wasserqualität müsste im ganzen Einzugsgebiet angegangen werden. Das Hauptproblem liegt darin, dass die französisch-schweizerische Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Qualität des Wassers und der aquatischen Lebensräume des Doubs seit 2016 nie mehr zusammengetreten ist. Der Bundesrat soll sich bitte dazu äussern, warum er zugunsten der Qualität des Doubs nicht stärker mit Frankreich zusammenarbeitet und was er zu tun gedenkt, um dies zu ändern, insbesondere dazu, ob er sich aktiv für eine rasche Zusammenkunft der erwähnten Arbeitsgruppe einsetzen will.
Seit vergangenem Oktober verbreitet sich bei den Fischen des Doubs die Pilzkrankheit Saprolegnia wieder. Betroffen ist der gesamte französisch-schweizerische Flussabschnitt. Was besonders Sorgen bereitet, ist, dass die Fische (allen voran die Forellen) mitten in der Laichperiode von dieser Krankheit befallen werden, ein Phänomen, das bisher noch nie beobachtet wurde. Das Ausmass der in der ersten Hälfte der Laichperiode betroffenen Fische ist unerhört und bereitet im Hinblick auf die kommenden Wochen grosse Sorgen. Für die Fischerinnen und Fischer besteht kein Zweifel: Schuld an dieser Misere ist der schlechte Zustand des Flusses.
An der 43. Sitzung des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention im Jahr 2022 diskutierten die Vertragsparteien die Empfehlung 169 (2013) betreffend den im Doubs lebenden Rhone-Streber (Zingel asper). Der Ständige Ausschuss betonte, er sei in grosser Sorge, weil der Rhone-Streber im Schweizer Doubs vom Aussterben bedroht sei. Er setzte grosse Hoffnung darauf, dass die gemeinsame Reflexion über die besten strategischen Optionen zur Rettung des Rhone-Strebers führe. Der Ständige Ausschuss hat zudem begrüsst, dass Frankreich einen neuen Aktionsplan 2020-2030 für die Rettung des Rhone-Strebers und einen Plan für Gewässer in Karstgebieten 2022-2027 verabschiedet hat. Er verweist auf die Notwendigkeit, an der Umsetzung der früheren Empfehlungen dranzubleiben, insbesondere was die Zusammenarbeit zwischen den französischen und den schweizerischen Behörden (binationale Arbeitsgruppe über die Wasserqualität) im Kampf gegen die Verschmutzung und bei der Einführung von Massnahmen gegen die Verschmutzung durch die Landwirtschaft anbelangt.
Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit konzentriert sich auf Abflussbewirtschaftung und die damit verbundenen Projekte. Leider trifft sich die französisch-schweizerische Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Qualität des Wassers und der aquatischen Lebensräume des französisch-schweizerischen Doubs nicht mehr.
Der Bundesrat hat am 24.02.2021 auf die Interpellation 20.4460, die bereits auf dieses Problem hinwies, geantwortet. In dieser Antwort ist zu lesen: "Für die Schweiz ist ein solches Treffen denkbar, sofern der Fortschritt im Dossier neue Entscheide nichttechnischer Natur erfordert. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die bestehenden Strukturen sowohl auf nationaler als auch auf binationaler Ebene ausreichen, um eine zufriedenstellende Koordination zwischen den beiden Staaten zu gewährleisten."
Dieser Meinung sind aber weder die NGO (Bericht 2022 der Berner Konvention) noch die Berner Konvention. Sie halten die Fortschritte bei der Verbesserung der Wasserqualität und der aquatischen Lebensräume des französisch-schweizerischen Doubs für ungenügend. Ebenso ungenügend ist in ihren Augen die Koordination des Fortschritts der durchzuführenden Massnahmen. Auch wenn die Nationale Beobachtung Oberflächenwasserqualität (NAWA) Substanzen im Doubs misst und keinerlei Überschreitungen von Grenzwerten feststellt, so werden doch von blossem Auge - unter anderem von Fischerinnen und Fischern - Kolmatierung der Gewässersohle und die grosse Verbreitung von Algen regelmässig festgestellt und gemeldet. Ausserdem stellt sich die Frage, ob sich die "Grenzwerte" nach GSchV als Grundlage für einen Informationsaustausch über die Verschmutzung durch Abwässer und landwirtschaftliche Hilfsstoffe eignen, wenn man die Besonderheiten von Fliessgewässern in Karstgebieten betrachtet.
Aus dem NGO-Bericht zur Berner Konvention erfährt man von einem Schreiben, das schweizerische und französische NGO 2020 an das BAFU und die Präfektur Doubs sandten. Darin forderten sie, die binationale Gruppe Wasserqualität solle endlich wieder zusammentreten, und verwiesen auf das Protokoll der letzten Sitzung der binationalen Gruppe vom 14. März 2016, wonach die Co-Vorsitzenden vorschlugen, dass im Rahmen der technischen Gruppe rasch ein erster Austausch zum Thema Landwirtschaft stattfinden sollte. Es wurde präzisiert, die Problematiken "Nährstoffe" und "Pestizide" seien bei den Reflexionen zu berücksichtigen und (...) man müsse sich auf die wirklich problematischen Parameter konzentrieren. Dabei sollte die Frage möglicher Verzerrungen im Zusammenhang mit der Kalibrierung der Nachweisgrenzen einbezogen werden. Angesichts der aktuellen Situation ist es bedauerlich und unverständlich, dass dieser Austausch nicht stattgefunden hat. Die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch sollten zwischen den französischen und schweizerischen Behörden intensiviert werden, insbesondere im Hinblick auf die Verschmutzung durch Abwasser und landwirtschaftliche Hilfsstoffe.
Angesichts der Dringlichkeit bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:
- Wird sich der Bundesrat dafür einsetzen, dass die binationale Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Qualität des Wassers und der aquatischen Lebensräume des französisch-schweizerischen Doubs endlich auf politischer und nicht nur auf "technischer" Ebene zusammentritt und damit ein Informationsaustausch über die Verschmutzung durch Abwässer und landwirtschaftliche Hilfsstoffe stattfindet? Wenn ja, in welchem Zeitraum?
- Beabsichtigt er, die Verbände (NGO, Fischereiverbände) in diese binationale Gruppe einzubeziehen, um der Forderung nachzukommen, die von diesen Kreisen seit Langem gestellt wird?
- Will sich der Bundesrat dafür einsetzen, dass die binationale Gruppe einen konkreten "binationalen Aktionsplan" zur Rettung des Doubs mit den dazugehörigen Finanzierungen einführt und dass Meinungsverschiedenheiten zu diesem Aktionsplan innerhalb der binationalen Gruppe geschlichtet werden können?
- Beabsichtigt der Bundesrat generell, weitere Massnahmen zu ergreifen oder spezifische Gesetze zu erlassen, um die Qualität des Doubs und seine Biodiversität zu verbessern?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Interpellation 20.4460 Fivaz bereits ausgeführt hat, wird die französisch-schweizerische Arbeitsgruppe für die Verbesserung der Wasserqualität und des aquatischen Lebensraums des Doubs (im Folgenden binationale Arbeitsgruppe) erneut zusammentreten, wenn politische Entscheidungen oder eine Änderung der strategischen Ausrichtung erforderlich sind. Gegenwärtig steht für den Bundesrat die Umsetzung der Massnahmen des binationalen Aktionsplans im Vordergrund, welche von der technischen Gruppe der binationalen Arbeitsgruppe begleitet wird.
2. Die interessierten Kreise wie auch die Schweizer NGOs gehören bereits als ständige Mitglieder der binationalen Arbeitsgruppe an. Die Delegation der Schweiz in der binationalen Arbeitsgruppe setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundes- und Kantonsbehörden, des Parc naturel régional du Doubs und des Fischereiverbands des Kantons Jura.
Der Vertreter der Schweizer Fischerinnen und Fischer hat an den beiden letzten Treffen der binationalen Arbeitsgruppe (2015 und 2016) nicht teilgenommen.
3. Die binationale Arbeitsgruppe hat an ihrem Treffen vom 22. Januar 2014 einem binationalen Aktionsplan formell zugestimmt. Sie verfolgt und beurteilt die Umsetzung der darin vorgesehenen Massnahmen. Die meisten der im Aktionsplan genannten Vorhaben werden derzeit durchgeführt oder sind bereits abgeschlossen. Von der auf Schweizer Seite geplanten Massnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität wurden verschiedene bereits realisiert (Sanierung und Vergrösserung mehrerer Abwasserreinigungsanlagen [ARA]), einige weitere stehen kurz vor der Vollendung (zusätzliche Behandlungsstufe zur Elimination von Mikroverunreinigungen in der ARA La Chaux-de-Fonds) oder laufen noch (zusätzliche Behandlungsstufe zur Elimination von Mikroverunreinigungen in der ARA Le Locle). Für die Finanzierung der Massnahmen des binationalen Aktionsplans sind keine zusätzlichen Mittel notwendig. Die bestehenden Programme des Bundes (Elimination von Mikroverunreinigungen in den ARA, Revitalisierungen, Sanierung von Wasserkraftanlagen, Massnahmen in der Landwirtschaft usw.) reichen aus.
4. Die Bundesgesetzgebung über den Gewässerschutz (GSchG; SR 814.20), den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451) und die Fischerei (BGF; SR 923.0) gilt für alle Fliessgewässer der Schweiz und somit auch für den Doubs. Der Vollzug der entsprechenden Bestimmungen (Revitalisierungen, Elimination von Mikroverunreinigungen in den ARA, Sanierung von Wasserkraftanlagen usw.) ist im Gange und stellt sicher, dass die angestrebten Ziele, nämlich ein guter Zustand der Gewässer und der Biodiversität, erreicht werden. Der Bundesrat sieht daher keinen weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarf.
Antwort des Bundesrates.