22.4596 · Motion · 2022-12-16
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem eingeführt wird, dass neue Subventionen systematisch auf ihre Auswirkungen auf Biodiversität und Klima hin geprüft werden. Diese Prüfung der Auswirkungen auf Biodiversität und Klima ist vor der Einführung einer neuen Subvention oder der Anpassung einer bestehenden Subvention durchzuführen. Diese Auswirkungen müssen zudem mit einem Monitoring überwacht und periodisch überprüft werden. Gegebenenfalls sind Massnahmen vorzulegen, um für Biodiversität und Klima schädlichen Subventionen aufzuheben oder zu kürzen.
Begründung
Schädliche Subventionen beschleunigen in erheblichem Umfang die Biodiversitäts- und die Klimakrise. Überdies sind sie wirtschaftlich höchst problematisch und erweisen sich als total kontraproduktiv. Der Bund investiert in den Klima- und Biodiversitätsschutz, gleichzeitig subventioniert und fördert er Praktiken, die diesem Schutz entgegenstehen. Bundesgelder sind sparsam einzusetzen, und dies nicht nur wegen der künftigen finanziellen Herausforderungen.
Um zu verhindern, dass in Zukunft neue Subventionen das Klima oder die Biodiversität schädigen, ist für die Evaluierung der neuen Subventionen hinsichtlich Auswirkungen auf Klima und Diversität eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Diese Prüfung ist vor der Einführung einer neuen Subvention oder der Anpassung einer bestehenden Subvention durchzuführen. Diese Auswirkungen müssen zudem mit einem Monitoring überwacht und periodisch überprüft werden. Falls eine negative Auswirkung festgestellt wird, sind Massnahmen zu ergreifen, um diese zu beseitigen oder zu reduzieren kürzen, oder die Subventionen so anzupassen, dass sie im Einklang mit Biodiversitäts- und Klimaschutz stehen.
Die Biodiversität schädigende Subventionen führen zu einer Zunahme beim Missbrauch natürlicher Ressourcen. Sie verursachen Verschmutzung, Störung und Verringerung der Lebensräume der Arten, die da leben, und ihrer Vielfalt. Diese Subventionen betreffen viele Bereiche und tragen in erheblichem Mass zu den Krisen bei, die wir heute erleben und die Lebensqualität der heutigen und der kommenden Generationen nachhaltig beeinträchtigen.
Zwar hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 3. Juni 2022 die Bundesverwaltung damit beauftragt, die Auswirkungen auf die Biodiversität von acht Subventionen vertieft zu analysieren. Leider ist dies nur ein Tropfen auf den heissen Stein. Eine Studie der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft und des Forums Biodiversität der Schweizerischen Akademie der Naturwissenschaften hat auf Bundes-, Kantons und Gemeindeebene 160 Subventionen und Anreize identifiziert, die sich negativ auf die Biodiversität auswirken. Mit der Unterzeichnung der Konvention über die Biodiversität und des Aichi-Ziels 3 hat sich die Schweiz aber dazu verpflichtet, bis 2020 für die Biodiversität schädliche Subventionen und Anreize zu beseitigen, zu verringern oder anzupassen. Die Schweiz hat diese Verpflichtung nicht eingehalten, und der Bundesrat hat keinerlei Mechanismen erschaffen, mit denen sich schädliche Wirkungen neuer Subventionen wirksam verhindern lassen. Nur zur Erinnerung: Ein Drittel der Tier- und Pflanzenarten und fast die Hälfte der Biotope in der Schweiz sind heute bedroht, und der Klimanotstand, wie ihn der Weltklimarat in seinen letzten Berichten in aller Breite dargestellt hat, ist die grösste Krise, der die Menschheit für ihr Überleben begegnen muss.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass unbeabsichtigte Auswirkungen von Subventionen die Biodiversitäts- und Klimaprobleme verstärken können. Die von der Motion geforderten gesetzlichen Grundlagen bestehen bereits mit Artikel 170 der Bundesverfassung (Evaluationsklausel), Artikel 5 des Subventionsgesetzes (SuG; SR 616.1) sowie den Richtlinien des Bundesrates für die Regulierungsfolgenabschätzung bei Rechtsetzungsvorhaben des Bundes (RFA-Richtlinien) vom 6. Dezember 2019. Der Bundesrat hat seine Absicht, Subventionen auf Zielkonflikte mit Klima- und Biodiversitäts-Zielen zu untersuchen, in der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 bekräftigt. Auch auf internationaler Ebene hat er sich seit Jahren für das Anliegen eingesetzt, zuletzt im Rahmen der Biodiversitätskonferenz vom Dezember 2022 in Montréal (Ziele 14 und 18).
Neue Subventionen werden bereits heute im Rahmen der Regulierungsfolgenabschätzung bzw. dem zugehörigen Quick-Check auf unerwünschte Wirkungen hin geprüft. Dasselbe ist der Fall bei der Anpassung einer bestehenden Subvention. Der Bundesrat zeigt Zielkonflikte und Synergien auf. Es obliegt anschliessend dem Parlament, diese abzuwägen und zu entscheiden.
Bestehende Subventionen werden alle sechs Jahre einer Subventionsüberprüfung unterzogen. Die Eidgenössische Finanzverwaltung hat den entsprechenden Fragebogen 2022 mit Leitfragen zu gegensätzlichen öffentlichen Interessen sowie Marktverzerrungen und negativen Externalitäten ergänzt. Dies schliesst auch Biodiversitäts- und Klimawirkungen ein.
Zu den im Motionstext erwähnten acht Subventionen werden die betroffenen Departemente dem Bundesrat 2024 ihre vertieften Untersuchungen und allfällige Reformvorschläge unterbreiten. Neben diesen acht Vertiefungen hat die Bundesverwaltung bereits am 13. August 2021 im Auftrag der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) einen Bericht zu biodiversitätsschädigenden Subventionen im Verkehrsbereich publiziert.
Über den Fortschritt im Bereich Biodiversität insgesamt wird die Bundesverwaltung dem Bundesrat Ende 2024 zusätzlich eine Gesamtevaluation bezüglich Biodiversitätsauswirkungen von Bundessubventionen vorlegen. Über weitere Vertiefungen wird auf Basis dieser Gesamtevaluation zu entscheiden sein.
Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auch auf seine Antworten zu den Fragen Schneider Schüttel (22.7916), Klopfenstein Broggini (22.7912) sowie zu den Interpellationen Trede (22.3839) und Clivaz Christophe (22.4099).
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.