Ratsmitglieder, die für Krankenkassen lobbyieren, sollen wenigstens offenlegen müssen, wie hohe Entschädigungen sie von ihnen erhalten
22.474 · Parlamentarische Initiative · 2022-09-29
Parlament
Erledigt
Ausgangslage
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Wortlaut
Mit der vorliegenden parlamentarischen Initiative soll das Parlamentsgesetz so geändert werden, dass Ratsmitglieder, die im Verwaltungsrat oder in der Leitung von Krankenversicherern oder von Dachorganisationen solcher Versicherer sind, die Entschädigung für solche Posten offenlegen müssen.
Begründung
Die Krankenkassenprämien steigen laufend und ungerechtfertigterweise. Bei der Festlegung der Prämien spielen unter anderem Mängel an Transparenz und Mängel bei der Beteiligung der Kantone eine Rolle.
Wie schwer es dem Parlament fällt, einen Konsens für eine Änderung des heutigen Systems - und sei sie noch so klein - zu finden, ist offensichtlich. Für das Scheitern mehrerer Vorlagen mitverantwortlicher Stolperstein ist, dass einige Ratsmitglieder bei diesen Themen in einem Interessenkonflikt stecken. Sie nehmen Aufgaben in der Leitung oder in Dachorganisationen der Krankenversicherer wahr, was in der Regel grosszügig, oder gar besser als die Parlamentsarbeit, entschädigt wird. Diese Ratsmitglieder sitzen in den Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) beider Räte; sie beteiligen sich in den vorbereitenden Kommissionen, aber auch im Plenum an den Beratungen und Abstimmungen über Themen, die für die Krankenversicherer von Interesse sind, und fungieren auch als Berichterstatterinnen und Berichterstatter.
Der Interessenkonflikt liegt also auf der Hand: Vertreten diese Ratsmitglieder die Krankenversicherer oder die Bevölkerung? Es gibt natürlich kein Verfahren, mit dem sich feststellen liesse, welchen Hut die betreffende Person gerade trägt. Es gibt aber einen objektiven Indikator, nämlich die Entschädigung. Wenn zwischen Krankenkasse und einzelnem lobbyierendem Ratsmitglied besonders hohe Beträge fliessen, gibt es guten Grund zur Annahme, dass die Interessen des Krankenversicherers überwiegen. Darum ist es eine Notwendigkeit, die Entschädigungen offenzulegen, was mit dieser parlamentarischen Initiative erreicht werden soll.
Die Sonderbehandlung gegenüber anderen Mandaten rechtfertigt sich, weil die Krankenkassen im Unterschied zu anderen Unternehmen eine gesetzlich geregelte obligatorische Grundversicherung anbieten.
Verhandlungen
21.12.2023 Ständerat: Keine Folge gegeben