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22.487 · Parlamentarische Initiative · 2022-12-06

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160, Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

Das Krankenversicherungsgesetz ist so anzupassen, dass die Kosten für zahnärztliche Behandlungen durch die obligatorische Krankenversicherung (OKP) übernommen werden:

- Wenn die Behandlung wegen einer Erkrankung des Kausystems notwendig ist.

- Für präventive Massnahmen zur Vermeidung von Zahnschäden (wie regelmässige Kontrollen oder Dentalhygiene).

- Die Kosten für Behandlungen von nicht krankheitsrelevanten Zahneingriffen wie Aufhellungen und Stellungskorrekturen werden nicht von der OKP ubernommen.

Die durch die Übernahme der Zahnbehandlungen benötigten Mittel sind solidarisch über Bundesmittel und nicht über eine Erhöhung der Krankenkassenprämien zu bezahlen.

Begründung

Zahnarztkosten sind nicht in die obligatorische Krankenversicherung integriert und von der Bevölkerung selbst zu bezahlen. Teure Zahn-Zusatzversicherungen, die auch nur einen Teil der Behandlungskosten decken, können sich nur Wenige leisten. Die Kosten für Zahnbehandlungen können aber schnell Tausende von Franken ausmachen, die privat bezahlt werden müssen. Viele Familien mit unteren und mittleren Einkommen können dies nicht bezahlen und verzichten auf notwendige Behandlungen.

Zahnmedizin gehört zu den Grundpfeilern unserer Gesundheitsversorgung und die Zahnpflege ist essentiell für die Gesundheit der Menschen. Wenn diese nicht für alle gewährleistet ist, hat dies fatale Folgen. Denn bleiben bspw. Erkrankungen wie Karies und Parodontitis über einen längeren Zeitraum unbehandelt, breiten sich die daraus resultierenden Bakterien unter Umständen im ganzen Organismus aus. Das kann zu Lungenentzündungen, Rücken- und Nackenschmerzen bis hin zum Herzinfarkt oder Schlaganfall führen. Das wäre vermeidbar und generiert neben dem Leid für die Betroffenen hohe Folgekosten.

Zwei unterschiedliche Untersuchungen bestätigen, dass der Zugang zu Zahnbehandlungen für einen Teil der Bevölkerung nur schwer oder gar nicht gewährleistet ist. Die vom BFS durchgeführte Erhebung über die Einkommen und Lebensbedingungen (SILC) ergab, dass 3,4 Prozent der Schweizer Bevölkerung 2016 aus finanziellen Gründen eine notwendige Zahnbehandlung nicht durchführen konnte. Der Anteil ist mit 7,8 Prozent in der unteren Einkommensklasse sogar doppelt so hoch. Die Resultate der International Health Policy Survey besagen sogar, dass 20,7 Prozent der Schweizer Bevölkerung aus finanziellen Gründen auf Zahnbehandlungen oder -kontrollen verzichtet haben.

Das widerspricht den Grundsätzen in Artikel 41 der Bundesverfassung, die festhalten, dass Bund und Kantone dafür sorgen müssen, dass jede Person die für ihre Gesundheit notwendige Pflege erhält und die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen gefördert wird. Letzteres wäre speziell wichtig, sind doch 60 Prozent der diagnostizierten Karies bei Kindern aus den 20 Prozent ärmsten Familien zu finden.

Wegen der hohen Kosten in der Schweiz gehört zudem für viele ein intensiver Zahnarzttourismus ins nahe Ausland zum Alltag. Das schwächt nicht nur die hiesige Wirtschaft, sondern gefährdet auch eine sichere Gesundheitsversorgung. Einerseits weil die Qualität der Behandlung nicht gesichert ist und andererseits weil Forschung und Wissen abwandert.

Mit der Umsetzung der pa. iv. soll allen Menschen ermöglicht werden, die nötigen Zahnbehandlungen durchführen zu können.