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22.7000 · Fragestunde. Frage · 2022-02-28

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Die Schweiz hat sich grundsätzlich verpflichtet, alle Weiterentwicklungen des Schengen-Abkommens zu übernehmen und soweit erforderlich im Schweizer Recht umzusetzen. Eine Nichtübernahme könnte die Beendigung der Zusammenarbeit im Rahmen des Schengen-Dublin-Abkommens bedeuten.

Würde eine Annahme des Frontex-Referendums automatisch zur Beendigung der Zusammenarbeit im Rahmen des Schengen-Dublin-Abkommens führen oder bräuchte es einen umfassenden Austrittsvertrag nach Vorbild des Brexit-Vertrags?

Stellungnahme des Bundesrates

Sollte die Frontex-Vorlage in der Referendumsabstimmung abgelehnt werden, würde die Schweiz erstmals eine Schengen-Weiterentwicklung nicht übernehmen. Gemäss dem Schengen-Assoziierungsabkommen würde in diesem Fall das Abkommen zu Schengen automatisch ausser Kraft treten - es sei denn, der Gemischte Ausschuss beschliesst innerhalb von 90 Tagen etwas Anderes. In diesem Ausschuss sind die Schweiz, die EU-Kommission und alle Mitgliedstaaten der EU vertreten. Der Entscheid, die Zusammenarbeit fortzusetzen, müsste einstimmig sein. Wird innert Frist keine gemeinsame Lösung gefunden, wird das Abkommen nach Ablauf von weiteren drei Monaten automatisch beendet, ohne dass dafür ein formeller Beschluss notwendig ist, Eine Beendigung des Schengen-Assoziierungsabkommens würde zudem automatisch das Ende von Dublin (Zusammenarbeit im Asylbereich) bedeuten, da die beiden Assoziierungsabkommen rechtlich miteinander verknüpft sind. Ein Ausscheiden der Schweiz aus dem Schengen/Dublin-Verbund ist nicht vergleichbar mit dem Austritt des Vollmitglieds UK aus der EU. Der Abschluss eines "Austrittsvertrages" ist - anders als bei einem Austritt aus der EU - in den Assoziierungsabkommen nicht vorgesehen. Es gibt deshalb keinen Grund für ein Austrittsabkommen zwischen der Schweiz und der EU, wie dies beim Brexit der Fall war.