22.7044 · Fragestunde. Frage · 2022-03-01
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
In einer Stellungnahme vom 28. Juni 2019 erklärt das BSV gegenüber dem Versicherungsgericht SG hinsichtlich eines Kassensturz-Berichts von 2018 zu einer Strafanzeige gegen Gutachter der PMEDA AG, man "warte(...)ab, ob es überhaupt zu einem Verfahren kommt" und sehe deshalb "keinen Grund für ein Einschreiten".
Es stellt sich die Frage, ob das BSV in o.g. Angelegenheit bald 3 Jahre später noch immer 'abwartet' - oder wie es solchen Missbräuchen zu begegnen gedenkt. (vgl. Anschluss-Recherche v. 25.1.22)
Stellungnahme des Bundesrates
Erfüllen die Gutachterstellen die fachlichen Voraussetzungen aus der Tarifvereinbarung nicht, wird diese gekündigt und die Zusammenarbeit beendet. Das BSV schreitet gegen Sachverständige oder Leiter einer Gutachterstelle ein, wenn eine strafrechtliche Verurteilung gegen sie vorliegt und damit die Missbräuche bewiesen sind. Aktuell ist dies bei der PMEDA AG nicht der Fall. Per 1. Januar 2022 wurden Massnahmen, wie Tonaufnahmen und fachliche Anforderungen, zur Qualitätssicherung eingeführt. Die neuen Voraussetzungen gelten für alle Sachverständigen und werden von den Versicherungsträgern überprüft. Werden diese nicht erfüllt, wird die Zusammenarbeit beendet.