22.7077 · Fragestunde. Frage · 2022-03-02
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Eltern von Kindern mit Behinderung können ihr Kind eine oder mehrere Nächte lang betreuen lassen, um selbst entlastet zu werden. In der IVV gilt dies als "Heimaufenthalt". Manchmal müssen die Eltern für die Kosten selbst aufkommen. In diesen Fällen wird die Hilflosenentschädigung trotzdem auf einen Viertel des Betrags reduziert.
- Was ist der Grund dieser Reduktion trotz des klaren Kommentars des Bundesrates zu Artikel 35bis Absatz 2ter IVV (Erläuterung zur Änderung der IVV, 7. Okt. 2020)?
- Ist der Bundesrat dazu bereit, in der Praxis Veränderungen vorzunehmen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)