22.7144 · Fragestunde. Frage · 2022-03-02
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Auf meine Frage 21.7360 schreibt der Bundesrat zum Einsatz von Pestiziden: "Wenn es Lücken in den Aufzeichnungen gibt, egal ob der Landwirt fahrlässig oder absichtlich gehandelt hat, kann dies bei der Kontrolle nicht festgestellt werden."
- Ist davon auszugehen, dass nebst Lücken auch fehlerhafte Angaben nicht festgestellt werden können?
Wenn nein, warum?
- Was sagt dies über die Qualität der Erkenntnisse aus, die aus solchen Aufzeichnungen über den Einsatz von Pestiziden gewonnen werden kann?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)