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22.7168 · Fragestunde. Frage · 2022-03-07

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Ermittlungsbehörden haben in Deutschland ungeniert auf die App und die Corona-Kontaktlisten zugegriffen. Offiziell hiess es bei Errichtung der App ähnlich wie in der Schweiz, alle Daten würden auf Servern im eigenen Land gespeichert und es hätten ausschliesslich Gesundheitsämter in Deutschland Zugriff.

Wie ist dieser sachfremde Zugriff in der Schweiz ausgeschlossen worden?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Swiss-Covid-App speichert keine persönlichen Daten der Nutzerinnen und Nutzer an einem zentralen Ort. Ein Zugriff der Ermittlungsbehörden auf solche Daten ist somit ausgeschlossen. Das Tracing-System dient lediglich dazu, die Personen, welche einen Risikokontakt hatten, zu benachrichtigen.