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22.7179 · Fragestunde. Frage · 2022-03-08

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

In der Debatte zum Gesetz, das die Gründung einer Nationalen Menschenrechtsinstitution ermöglicht, sagte Bundesrat Cassis am 14. September 2021, dass eine Lücke zwischen dem Pilotprojekt SKMR (läuft bis Ende 2022) und der NMRI vermieden werden soll. Das EDA hat die Gründungsversammlung auf Mitte 2022 in Aussicht gestellt. Mit dem Gesetzestext wird eine Partnerschaft mit den Kantonen angestrebt.

1. Wo stehen wir in diesem Gründungsprozess?

2. Wo stehen die Gespräche mit den Kantonen, und wer ist daran beteiligt?

Stellungnahme des Bundesrates

Das Ziel ist, dass die nationale Menschenrechtsinstitution (NMRI) ab 2023 Schritt für Schritt ihre Arbeit aufnehmen kann. Wie in der Botschaft des Bundesrates vorgesehen, wurde eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Bundes, der Kantone, der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft zusammengestellt. Diese Arbeitsgruppe wird in den kommenden Monaten insbesondere einen Entwurf der Statuten der NMRI erarbeiten, den Standort der Geschäftsstelle klären und die Gründungsversammlung einberufen. Was die Standortfrage betrifft, so ist die Einbindung der Kantone von zentraler Bedeutung. Denn die Institution soll an einer oder mehreren Universitäten angesiedelt werden, wobei die Kantone ihr Engagement zur Deckung der Infrastrukturkosten in Aussicht gestellt haben.

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