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22.7225 · Fragestunde. Frage · 2022-03-09

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Wenn Private die Initiative ergreifen und den ukrainischen Flüchtlingen konkret Hilfe zukommen lassen wollen, sehen sie sich mit dem Problem der Schwerverkehrsabgabe (LSVA) und der Zollabgaben konfrontiert. Diese Abgaben verteuern den Transport von Hilfsgütern stark.

Ich frage den Bundesrat:

1. Ist er bereit, solche privaten Hilfsgütertransporte von der LSVA und von allfälligen weiteren Zollabgaben zu befreien?

2. Ist er bereit, den Weg durch den Zoll für solche Hilfsgütertransporte zu erleichtern?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit befreit Hilfsgütertransporte in konstanter Praxis von der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe. Ein entsprechendes Gesuch ist vor dem Transport beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit einzureichen. Dies kann auf dem Schriftweg oder per Mail erfolgen. Zudem werden Fahrzeuge, die ukrainische Flüchtlinge oder Hilfsgüter für die Ukraine transportieren, von der Autobahnvignettenpflicht ausgenommen.

2. Privatpersonen können Hilfsgüter ohne Formalitäten aus der Schweiz ausführen. Werden Hilfsgüter durch Logistikunternehmen ausgeführt, genügt eine vereinfachte Zollanmeldung in Form einer einfachen Liste. Auf die Vorschriften der Transit- oder Bestimmungsländer hat der Bundesrat keinen Einfluss.

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