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22.7249 · Fragestunde. Frage · 2022-03-09

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

In der Rechtspraxis besteht Uneinigkeit in der Frage, ob durch die Benutzung eines Cloud- und Hosting-Dienstes im Ausland der Tatbestand einer Amtsgeheimnisverletzung nach Artikel 320 des Strafgesetzbuches (StGB) vorliegen kann. Durch diese Unklarheit entsteht für Personen im öffentlichen Dienst ein reales strafrechtliches Risiko.

- Stellt die Benutzung eines Cloud-Dienstes im Ausland durch eine Person oder Stelle, auf die Artikel 320 StGB anwendbar ist, nach Ansicht des Bundesrates eine Verletzung des Amtsgeheimnisses dar?

- Oder ist die Benutzung solcher Dienste im Ausland derart üblich geworden, dass Artikel 320 StGB nur zurückhaltend ausgelegt werden darf?