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22.7271 · Fragestunde. Frage · 2022-03-09

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat hat am 28. Februar beschlossen, die EU-Sanktionen zu übernehmen. Damit wurden für sanktionierte Personen Vermögenssperren verhängt und Meldepflichten eingeführt.

Wie kann gewährleistet werden, dass für die betroffenen russischen Oligarchen ihre Vermögensgüter in Zollfreilagern und offenen Zolllagern sowie Schliessfächer in Schweizer Banken nicht mehr zugänglich sind?

Stellungnahme des Bundesrates

Gemäss der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine müssen Gelder und wirtschaftliche Ressourcen gesperrt werden. Gemäss der langjährigen Praxis sind wirtschaftliche Ressourcen, die sich in Schliessfächern von Banken befinden, ebenfalls von der Sperrung betroffen. Seit dem Inkrafttreten der Sanktionsmassnahmen sind diese Vermögenswerte (z. B. Kunstgegenstände, Weine und Spirituosen, Zigarren, Luxusfahrzeuge, Edelsteine und Bijouterie) in den Zollfreilagern und offenen Zolllagern gesperrt und alle Auslagerungen werden verstärkt kontrolliert.

Kein Zugang zu Vermögensgüter in Zollfreilager für sanktionierte russische Oligarchen | Lexipedia | Lexipedia