22.7292 · Fragestunde. Frage · 2022-03-09
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Werden bei einer Wasserkraftanlage ökologische Sanierungsmassnahmen ergriffen, leisten die Besitzer Vorleistungen, für sie dann nach Abschluss der Sanierungsmassnahmen entschädigt werden. Bevor Unternehmer, die Sanierungsmassnahmen vorgenommen haben, beim Besitzer der Anlage den geschuldeten Betrag einfordern können, müssen sie die Auszahlung des BAFU an den Besitzer abwarten. Weil Bund und Kantone bei der Rechnungsstellung im Verzug sind, müssen gewisse Unternehmer mehr als zwei Jahre warten, bis ihre ausstehende Rechnung beglichen wird.
Wie will der Bundesrat hier Abhilfe schaffen?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat keine Kenntnis von den angesprochenen Fällen. Das Bundesamt für Umwelt wird die Sachlage prüfen und sich mit den betroffenen Unternehmen in Verbindung setzen.