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22.7365 · Fragestunde. Frage · 2022-05-31

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Wie viele Personen haben in der Periode 1. Januar 2022 bis 31. Mai 2022 aus den nachfolgenden Oblasti im Westen, Zentrum und Norden der Ukraine den Status S erhalten (letzter Wohnsitz gemäss ZEMIS-Eintrag):

- Oblast Iwano-Frankiwsk,

- Oblast Lwiw,

- Oblast Riwne,

- Oblast Ternopil,

- Oblast Transkarpatien,

- Oblast Tscherniwzi,

- Oblast Wolyn,

- Oblast Chmelnyzkyj,

- Oblast Dnipropetrowsk,

- Oblast Kirowohrad,

- Oblast Tscherkassy,

- Oblast Winnyzja,

- Oblast Kiew,

- Stadt Kiew,

- Oblast Schytomyr,

- Oblast Sumy,

- Oblast Tschernihiw?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesratsbeschluss vom 11. März 2022 betreffend die Gewährung des Schutzstatus "S" sieht keine Unterscheidung nach Herkunftsregion der Schutzsuchenden innerhalb der Ukraine vor. Dennoch erhebt das SEM bei der Personalienaufnahme den letzten Wohnsitz respektive die Wohnadressen von schutzsuchenden Personen, jedoch werden diese Daten - aufgrund der unvollständigen Angaben der Gesuchstellenden und des hohen Aufwandes - nicht systematisch ins Zentrale Migrationsinformationssystem Zemis übertragen. Deshalb ist eine automatisierte Auswertung der Daten aus dem Zemis nicht möglich. Die Auswertung der Personalienblätter wäre grundsätzlich möglich, jedoch mit enormem Aufwand verbunden. Die Adressen müssten von Hand ausgewertet, bereinigt und einem Oblast zugeordnet werden. Bei einem minimalen Aufwand von drei Minuten pro Dossier würde dies hochgerechnet zu einem Aufwand von mindestens 2500 Stunden führen. Angesichts der nach wie vor angespannten Situation im Asylbereich verzichtet der Bundesrat deshalb auf eine solche Auswertung.