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22.7433 · Fragestunde. Frage · 2022-06-01

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Gemäss Medienmitteilung vom 3. Dezember 2021 ist der Bundesrat der Auffassung, das ASTRA könne wesentlich Kosten einsparen, wenn bisher an Dritte vergebene Aufgaben im Bereich der Bauherrenunterstützung (BHU) in das ASTRA eingegliedert würden.

Die Aussage steht in direktem Widerspruch zu seiner Antwort auf die Interpellation 17.3063, wonach sich die Auslagerung von BHU-Mandaten bisher bewährt habe und keine wesentlichen Mehrkosten verursache.

Wie begründet der Bundesrat seine Kehrtwende?

Stellungnahme des Bundesrates

Im Rahmen der strukturellen Reformen beauftragte der Bundesrat das UVEK im Jahr 2018, die Auslagerung von Bau und Betrieb der Nationalstrassen aus dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) zu prüfen. Eine externe Studie aus dem Jahr 2020 ist zum Schluss gekommen, dass durch die Internalisierung eines Teiles der Bauherrenunterstützungs-Leistungen (BHU-Leistungen) Einsparungen möglich sind. Die Studie schätzt, dass mit 80 zusätzlichen Vollzeitäquivalenten BHU-Leistungen im Wert von 21 bis 25 Millionen Franken pro Jahr ersetzt werden könnten. Das entspräche rund 2/3 der jährlichen Ausgaben des ASTRA für BHU. Die dadurch zu erzielenden Einsparungen würden schätzungsweise 6 bis 10 Millionen Franken pro Jahr betragen. Die früheren Schätzungen, auf welche die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 17.3063 beruht, setzen hingegen einen höheren Personalbedarf für die Internalisierung von BHU-Leistungen voraus.