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22.7435 · Fragestunde. Frage · 2022-06-01

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Offenbar können die persönlichen Daten auf der Plattform meineimpfungen.ch aus datenschutzrechtlichen Gründen den Eignern nicht zurückgegeben werden. Dies bedeutet, dass die Betroffenen, wenn sie über keinen physischen Impfausweis mehr verfügen, ihre Impfungen unter Umständen wiederholen müssen. Das verursacht mehrere Millionen Franken von Kosten.

Gedenkt der Bundesrat etwas zu unternehmen, damit die ja unverändert vorhandenen Impfdaten den Eignern wieder zurückgeführt werden können?

Stellungnahme des Bundesrates

Gemäss den jüngsten Empfehlungen des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) sollen alle Impfdaten wegen fehlender Datenintegrität vernichtet werden. Damit wird es nicht mehr möglich sein, eine Lösung zu finden, die sowohl die gesetzlichen Anforderungen als auch die Datenschutzstandards erfüllt. Der Bundesrat bedauert, dass die Nutzerinnen und Nutzer des elektronischen Impfausweises der in Konkurs gegangenen Stiftung meineimpfungen.ch keinen Zugriff auf ihre elektronischen Impfdaten erhalten werden. Grund dafür ist laut EDÖB die mangelhafte Qualität der Daten. Das BAG hat sich in intensiven Verhandlungen mit den beteiligten Stellen für eine Rettung der Daten eingesetzt. Dies war jedoch hauptsächlich wegen fehlenden gesetzlichen Grundlagen nicht möglich. Es ist zudem nicht davon auszugehen, dass Impfungen ohne medizinische Notwendigkeit in grosser Zahl wiederholt werden müssen. Daten über erfolgte Impfungen werden durch die ausführenden Ärztinnen und Arzte im Normalfall abgelegt.