22.7456 · Fragestunde. Frage · 2022-06-01
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Bei Personen mit Status S wird bisher die Wohnadresse im Herkunftsland nur auf dem ausgedruckten "Personalienblatt" erhoben und eingescannt, jedoch nicht strukturiert im ZEMIS hinterlegt.
- Ist der Bundesrat bereit, diese Daten strukturiert nachzuerfassen und dabei - in Zusammenarbeit mit den betroffenen Personen - unabsichtliche Schreibfehler und absichtliche Falschangaben zu korrigieren?
- Weshalb wurde bisher auf eine strukturierte Erhebung verzichtet?
- Wie wird dies bei regulären Asylgesuchen gehandhabt?
Stellungnahme des Bundesrates
Da der Bundesratsbeschluss vom 11. März 2022 betreffend die Gewährung des Schutzstatus "S" keine Unterscheidung nach Herkunftsregion der Schutzsuchenden innerhalb der Ukraine vorsieht, wird die Wohnadresse von schutzsuchenden Personen zwar im Personalienblatt aufgenommen, sie wurde bisher aber in der Regel nicht in Zemis übertragen. Eine strukturierte Nacherfassung resp. Auswertung von Zehntausenden Personalienblätter zum S-Status wäre grundsätzlich möglich, jedoch mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden, weil die Adressen von Hand ausgewertet und bereinigt werden müssten. Der Aufwand würde sich um ein Vielfaches vergrössern, wenn dafür auch noch die betroffenen Personen aufgeboten würden. Angesichts der nach wie vor angespannten Situation im Asylbereich verzichtet der Bundesrat deshalb auf eine strukturierte Nacherfassung. Bei den regulären Asylverfahren wird die letzte Wohnadresse abhängig von den Angaben der Gesuchstellenden in Zemis eingetragen. Das SEM ist bereit zu prüfen, dies künftig auch beim Status-S so zu handhaben.