22.7479 · Fragestunde. Frage · 2022-06-08
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Menschen mit z.B. Diabetes Typ 1 müssen im Gegensatz zu Invaliden Wehrpflichtersatzabgabe bezahlen, auch wenn sie fähig und bestrebt sind ihren Dienst am Land zu leisten.
- Womit wird diese Ungerechtigkeit begründet und wie könnte diese behoben werden?
- Ist durch die Einführung der Fachstelle Diversity eine diesbezügliche (evtl. gesetzliche) Änderung für dienstwillige und -fähige Menschen mit z.B. Diabetes Typ 1 geplant?
Stellungnahme des Bundesrates
Seit 2013 besteht die Möglichkeit, dass nicht militärdiensttaugliche Bürger mit einer Integritätsschädigung von weniger als 40 Prozent, die aus medizinischen Gründen für militär- und schutzdienstuntauglich beurteilt wurden, ihren Dienstwillen mit einem Gesuch um Neubeurteilung bekunden können. Bei einer positiven Beurteilung durch die medizinische Spezialuntersuchungskommission können sie der Armee als Betriebssoldaten für einen besonderen Militärdienst zugewiesen werden. Wenn dies nicht möglich ist und die Gesundheit des Antragsstellers oder diejenige von Dritten gefährdet werden könnte, bleibt die Person militärdienstuntauglich und muss die Ersatzabgabe bezahlen. Es besteht kein Anspruch auf eine Dienstleistung - sei es nun für den normalen Militärdienst oder den genannten Spezialdienst. Konsequenterweise gibt es auch keinen Anspruch darauf, dass Militärdienstuntaugliche - und davon gab es im Jahr 2021 zirka 200 000 - keine Ersatzabgabe bezahlen müssen, wenn sie sich für eine militärische Dienstleistung interessieren, jedoch nicht zugelassen werden können. Würde dem Anliegen entsprochen, so ginge die Ersatzabgabe ihres grundsätzlichen Zweckes verlustig. Dieser besteht in der Sicherstellung der rechtsgleichen Behandlung aller militärdienstpflichtigen Schweizer Bürger aufgrund von Artikel 59 Absatz 1 der Bundesverfassung. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass mit der geltenden Ausgestaltung dieses Systems dem Rechtsgleichheitsgebot in ausreichendem Masse Rechnung getragen wird.