22.7492 · Fragestunde. Frage · 2022-06-08
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Seit Beginn des Krieges steigen die Energiepreise, und es ist zu befürchten, dass die Situation zur einer Verstärkung der Spekulation an den Märkten führen wird. Einige unserer Nachbarländer haben daher ihre Aufsichtsorgane um eine wettbewerbsrechtliche Klärung ersucht.
Sind Artikel 5 (unzulässige Wettbewerbsabreden) und Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe c des Kartellgesetzes betroffen?
Ist der Bundesrat in dieser Sache an die WEKO gelangt? Plant diese, Aufsichtshandlungen vorzunehmen?
Wenn nein, wieso nicht?