Lexipedia

22.7520 · Fragestunde. Frage · 2022-06-08

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Schon bald droht eine Stromlücke, daher ist auch die private Fotovoltaik wichtig:

- Ist es nicht kontraproduktiv, dass Bund und Kantone einerseits den Bau von Fotovoltaik-Anlagen mit Beiträgen fördern, anderseits aber der verkaufte Strom als Einkommen versteuert werden muss?

- Ist der Bundesrat bereit, eine Steuerbefreiung für Abnahmevergütungen für private Fotovoltaik-Anlagen zu prüfen, eventuell mit Festlegung einer Obergrenze?

Stellungnahme des Bundesrates

Abnahmevergütungen stellen Einkommen dar und sind daher einkommenssteuerpflichtig. Die Besteuerung der Abnahmevergütungen für private Fotovoltaik-Anlagen ist Gegenstand der parlamentarischen Initiative Grossen 21.529, Diese fordert insbesondere eine schweizweite Harmonisierung der Besteuerung und zudem eine Bagatellgrenze, bis zu welcher die Abnahmevergütungen steuerfrei sind. Das Anliegen der Frage kann daher im Rahmen dieser parlamentarischen Initiative behandelt werden. Der Bundesrat hat im Rahmen der Vernehmlassungsvorlage zum Energiegesetz bereits Anreize gesetzt. Insbesondere schlägt er vor, dass bei Liegenschaften im Privatvermögen unter anderem die Kosten zur Erstellung von Solaranlagen auch bei Neubauten abgezogen werden können. Die Vernehmlassungsfrist endete am 23. Mai 2022.

Fotovoltaik: Steuerbefreiung für Abnahmevergütungen! | Lexipedia | Lexipedia