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22.7537 · Fragestunde. Frage · 2022-06-08

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

In der Lebensmittelindustrie halten mehr und mehr digitale Mittel wie QR-Codes Einzug, um unnötiges Verpackungs- bzw. Beschriftungsmaterial wie Etiketten bereits beim Design diverser Produkte zu verhindern.

Kann sich der Bundesrat vorstellen die aktuelle Regulierung in Bezug auf Verpackungen und QR-Codes anzupassen und so zur Verringerung des Abfalls bereits im Herstellungsprozess beizutragen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Verpackung eines Lebensmittels muss den Anforderungen des Lebensmittelgesetzes entsprechen. Dieses bezweckt in erster Linie den Gesundheits- und Täuschungsschutz der Konsumentinnen und Konsumenten. Daher muss eine Verpackung unter anderem so gestaltet sein, dass sie das Lebensmittel vor Verunreinigung oder Verderb schützt. Zudem muss sie die erforderlichen Kennzeichnungen enthalten, um eine korrekte Information der Käuferschaft zu gewährleisten. Die Konsumentinnen und Konsumenten müssten auch bei der Verwendung von QR- Codes umfassend über die Pflichtangaben informiert bleiben. Diese Angaben müssen auch Konsumentinnen und Konsumenten unentgeltlich zur Verfügung stehen, die nicht über ein Mobiltelefon verfügen oder aus technischen Gründen keinen Zugang zum Internet haben. Ob die Information mittels QR-Code hinreichend sichergestellt werden kann, ist aktuell Gegenstand einer Prüfung durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen und das Staatssekretariat für Wirtschaft. Dabei werden auch die Entwicklungen in der Europäischen Union (EU) verfolgt. Die EU hat diesbezüglich zum jetzigen Zeitpunkt noch keine neue Regelung festgelegt.

Abfallvermeidung durch QR-Codes und Verpackungsbeschriftung, statt unnötiges Verpackungs- und Beschriftungsmaterial im Lebensmittelbereich vorschreiben | Lexipedia | Lexipedia