22.7541 · Fragestunde. Frage · 2022-06-08
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Seit 2011 ist es in der Schweiz verboten Gastroabfälle den Schweinen zu verfüttern. Bis dahin wurden rund 200 000 Tonnen Lebensmittel jährlich verfüttert.
Sieht der Bundesrat eine Möglichkeit dieses Verbot wieder aufzuheben und damit die Futtermittelimporte gerade jetzt in einer sich abzeichnenden weltweiten Lebensmittelknappheit zu reduzieren und somit die unnötige Vernichtung wertvollen Nährstoffe zu verhindern?
Stellungnahme des Bundesrates
In der Europäischen Union (EU) wurde die Verfütterung von "Küchenabfällen" bereits 1989 in einer Richtlinie zur Bekämpfung der Schweinepest verboten. 2002 wurde das Verbot in einer EU-Verordnung verankert. In der Schweiz gilt das Verbot seit dem 2011. Eine Weiterführung der Praxis in der Schweiz hätte unter anderem die Exporte von Agrargütern gefährdet. Die Verfütterung von "Gastroabfällen" an Schweine birgt zudem eine hohe Tierseuchengefahr. So können diese Speiseresten Material von Wiederkäuern enthalten. Dieses darf im Hinblick auf eine nachhaltige Bewältigung der BSE-Krise ("Rinderwahnsinn ") weiterhin nicht an Schweine verfüttert werden. Speiseresten aus Restaurants sind zudem stark mit Fremdstoffen belastet und enthalten beispielsweise Metalle, Karton und Kunststoffe. Sie eignen sich deshalb nicht für Nutztiere, von welchen Lebensmittel gewonnen werden. Die erneute Verfütterung von Speiseresten an Schweine ist aus den genannten Gründen weder in der EU noch in der Schweiz geplant. "Gastroabfälle" sollen auch künftig in Biogasanlagen vergärt oder kompostiert und als Düngemittel verwertet werden.