22.7547 · Fragestunde. Frage · 2022-06-08
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Die strukturelle Unterversorgung bei der psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen ist eine Tatsache, schreibt der Bundesrat in seiner Antwort auf die Frage 22.7101.
- Kann eine bessere Entschädigung die Engpässe mindern?
- Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, die Entschädigung bei Psychiaterinnen und Psychiatern zu erhöhen und bei psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten für betriebswirtschaftlich angemessene Tarife zu sorgen?
Stellungnahme des Bundesrates
Grundsätzlich sind die Kantone kompetent und verantwortlich dafür, strukturelle Versorgungsprobleme anzugehen. Leistungserbringer berücksichtigen nicht nur finanzielle Kriterien für ihren Entscheid, wo beziehungsweise in welchem Fachgebiet sie ihre Tätigkeit ausüben. Weitere Faktoren wie das soziale Umfeld und Entwicklungsmöglichkeiten in ihrem Beruf fliessen ebenfalls in ihre Entscheidung ein. Mit dem Wechsel vom Delegationsmodell zum Anordnungsmodell wird die berufliche Anerkennung in der psychologischen Psychotherapie erhöht. Dies kann sich positiv auf die Attraktivität für Leistungserbringer auswirken und zu einer besseren Versorgung führen. Im Rahmen der Krankenversicherung gilt die Tarifautonomie. Die Entschädigungen sind in Verträgen zwischen Versicherern und Leistungserbringern zu vereinbaren. Dabei müssen sie bereits heute auf eine betriebswirtschaftliche Bemessung und sachgerechte Struktur achten. Gleichzeitig müssen die Tarifpartner dem Wirtschaftlichkeitsgebot, d. h. eine hochstehende Versorgung zu möglichst günstigen Kosten, Rechnung tragen. Die zuständige Behörde - bei nationalen Tarifverträgen ist dies der Bundesrat, sonst die Kantonsregierung - prüft, ob diese gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.