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22.7597 · Fragestunde. Frage · 2022-09-13

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung (EKLB) hat am 9. Dezember 2021 Empfehlungen für Grenzwerte für Verkehrslärm veröffentlicht. Der Bundesrat hatte in Aussicht gestellt, dass das UVEK eine Abschätzung der Folgen von möglichen neuen Regulierungen vornimmt.

- Wann liegen die Ergebnisse der Folgenabschätzung für die Siedlungsentwicklung und Verkehrsanbindung vor?

- Wann werden die Kantone, Gemeinden, Raumplanungsorganisationen und die Inhaber der Verkehrsanlagen in die Arbeiten involviert?

Stellungnahme des Bundesrates

Das UVEK hat den Bericht der EKLB und ihre Empfehlungen zum Schutz vor Lärm zur Kenntnis genommen. Das Bundesamt für Umwelt ist daran, den Inhalt des Berichts der EKLB zu analysieren und die Folgen der Umsetzung der Vorschläge zu prüfen. Die Ergebnisse dieser Arbeiten, die auch mit den anderen betroffenen Ämtern besprochen werden, dürften nächstes Jahr vorliegen. Der Einbezug von externen Stakeholdern (z. B. Kantone, Inhaber der Verkehrsanlagen usw.) ist anschliessend geplant. Sollte der Bundesrat Änderungen an der Lärmschutz-Verordnung als notwendig erachten, würde zudem eine Vernehmlassung stattfinden.