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22.7610 · Fragestunde. Frage · 2022-09-14

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Die EU-Mitgliedstaaten gewähren den Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine laut Europäischer Kommission bis am 4. März 2023 vorübergehenden Schutz. Dieser Schutz verlängert sich in der EU zwei Mal automatisch um sechs Monate, d.h. bis zum 4. März 2024.

- Verlängert auch die Schweiz den Schutzstatus S zwei Mal automatisch um sechs Monate?

- Was gewinnt die Schweiz, wenn der Bundesrat die Betroffenen über ihre Perspektiven im Ungewissen lässt?

- Wann kommuniziert er über die automatische Verlängerung?