22.7623 · Fragestunde. Frage · 2022-09-14
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Am 1. Juli 2022 teilte die SBB mit, beim FV-Dosto auf das schnelle Fahren in Kurven auf Basis der sogenannten Wankkompensation zu verzichten.
Die Folge: Eine Anpassung des Angebotskonzeptes 2035 unter Verzicht auf Fahrzeitverkürzungen bis 2035 auf wichtigen Strecken.
Sind die bisher für das schnelle Fahren in Kurven investierten 32 Millionen im Eimer, und können diese bei Alstom geltend gemacht werden?
Stellungnahme des Bundesrates
Bei den Anpassungen an der Infrastruktur für das bogenschnelle Fahren handelt es sich um Anpassungen an der Fahrbahn, dem sogenannten schweren Oberbau. Dabei wurde ein etwas zu hoher Standard bei anstehenden Streckensanierung umgesetzt. Die Anpassungen an der Strecke Lausanne - Bern wurden in sieben Abschnitte aufgeteilt, um die Reihenfolge der Anpassungen an der Infrastruktur möglichst mit dem ordentlichen Substanzerhaltungsbedarf abzustimmen. Auf zwei von sieben Abschnitten wurde durch die WAKO-Technik ein vorzeitiger Ersatz des Oberbaus notwendig. Alle anderen Abschnitte werden im Rahmen der normalen Streckensanierung ausgerüstet. Bisher wurden für die Anpassung zwischen Lausanne und Bern 2,2 Millionen Franken investiert sowie 0,9 Millionen Franken für die Anpassungen zwischen Winterthur und St. Gallen. Bei den umgesetzten Investitionen hätte allenfalls auf einzelne Anpassungen - wie zum Beispiel lokale Verstärkungen an Stützmauern, Brücken oder Fahrleitungen - verzichtet werden können. Eine Rückforderung dieser Kosten bei Alstom scheint unrealistisch. Der Hersteller stellt sich auf den Standpunkt, dass die Technologie funktioniert. Der Verzicht des Einsatzes der WAKO-Technik durch die SBB wird damit begründet, dass die Fahrweise der Züge den Kundinnen und Kunden nicht zuträglich ist.