22.7629 · Fragestunde. Frage · 2022-09-14
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Die Initiative über die Ausnahme von der dreijährigen Tätigkeitspflicht in einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte im Falle eines Ärztemangels befindet sich in der Vernehmlassung. Die Zulassung ausländischer Ärztinnen und Ärzte wird bevorzugt, während der Numerus Clausus in der Bildung beibehalten wird. In der Antwort auf die Interpellation 20.3587 zeigt sich der Bundesrat hinsichtlich der steigenden Zahl der Abschlüsse sogar zufrieden mit dem plangemässen Verlauf des Projekts. Nun gibt es einen Mangel.
Müsste man den Numerus Clausus nicht lockern oder abschaffen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)