22.7653 · Fragestunde. Frage · 2022-09-14
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
In der Praxis zeigt sich, dass die neue Bauarbeitenverordnung Artikel 4 zum Thema Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept für kleinere und standardisierte Arbeiten mit geringem bis gar keinem Gefahrenpotential nicht zweckmässig und die Erstellung eines Standardkonzepts vom administrativen Aufwand her unverhältnismässig ist.
Sieht der Bundesrat die Möglichkeit in der Verordnung Ausnahmen (Opting Out-Klauseln) vorzusehen?