22.7767 · Fragestunde. Frage · 2022-09-21
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
In der Schweiz sind über 700 000 Menschen von Armut betroffen, ebenso viele sind von Armut bedroht. Nicht alle Betroffenen sind über die Sozialwerke erfasst und je nach Kanton ist auch die Unterstützung durch die IPV nicht gewährleistet. Sie profitieren nicht von einer angepassten Teuerung bei den Sozialwerken, auch nicht zwingend von einer erhöhten IPV.
Wie beabsichtigt der Bundesrat diese Personengruppe zu unterstützen, insbesondere mit Blick auf die stärker steigenden Lebenskosten ab 2023?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Teuerung und insbesondere die steigenden Energiepreise zu einer finanziellen Belastung der Haushalte führen können. Er hat deshalb eine interdepartementale Arbeitsgruppe eingesetzt, welche den Handlungsbedarf unter Berücksichtigung der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung evaluiert. Sie erstattet dem Bundesrat im Oktober 2022 erneut Bericht. Für die Bekämpfung von Armut sind im föderalen System die Kantone und Gemeinden zuständig. Sie können eigenständig Massnamen prüfen und ergreifen, die Personen zugutekommen, die nicht durch bestehende Sozialwerke unterstützt werden.