22.7786 · Fragestunde. Frage · 2022-09-21
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Laut der NZZ vom 18. September 2022 kommt es in der Psychiatrie aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse zu Fehlern. Alle ausländischen Psychiaterinnen und Psychiater, die eine Praxis eröffnen und über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abrechnen, müssen über das Sprachniveau C1 verfügen. In psychiatrischen Kliniken ist jedoch das Niveau B2 ausreichend. Dies hat dramatische Folgen für die Patientinnen und Patienten und für die Versicherung.
- Ist sich der Bundesrat des Problems bewusst und will er es angehen?
- Besteht dieses Problem auch in anderen Bereichen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)