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22.7811 · Fragestunde. Frage · 2022-09-21

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Handel mit russischem Öl ist von den Sanktionen gegen Russland nicht erfasst, sofern das Öl nicht in die Schweiz geliefert wird. Artikel 12b der Verordnung enthält keine solche territoriale Beschränkung und untersagt Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Transport generell.

- Beabsichtigt der Bundesrat, den Grundsatz der Gleichbehandlung zu respektieren und die Schweizer Unternehmen gegenüber ihren Konkurrenten nicht zu benachteiligen?

- Wäre er bereit, die Verordnung in Bezug auf die in Artikel 35 Absatz 15 festgelegte Übergangsperiode anzupassen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)