22.7829 · Fragestunde. Frage · 2022-09-21
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Infolge des Inkrafttretens des WPEG im Jahr 2019 wurden von den Kantonen rückwirkend Zahlungen für das Jahr 2018 eingefordert, insbesondere von eingebürgerten Männern über 30. In einem Urteil vom 4. Mai 2022 hat die Zweite öffentlich-rechtliche Abteilung des Bundesgerichts befunden, dass die Rückwirkung nicht rechtmässig war, und annullierte die Abgabe des Beschwerdeführers für das Jahr 2018.
- Welche Folgen hat dieser Entscheid auf Bundesebene?
- Sind alle rückwirkend eingeforderten Abgaben rückerstattet worden?
Stellungnahme des Bundesrates
Das Urteil des Bundesgerichtes betrifft das Ersatzjahr 2018. Die Konsequenzen des Urteils bei noch nicht rechtskräftigen Verfügungen sind dahingehend, dass die Beträge alle bereits zurückgezahlt wurden. Auf die in Rechtskraft erwachsenen Verfügungen des Ersatzjahres 2018 hat auch ein höchstrichterliches Urteil aus Rechtssicherheitsgründen keine Auswirkungen. Das heisst, diese Beträge können nicht zurückbezahlt werden.