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22.7842 · Fragestunde. Frage · 2022-11-28

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Am 9. November hat der Bundesrat "grünes Licht" für die Unterzeichnung des Energiechartavertrags (Energy Charter Treaty) gegeben und wollte den Vertrag am 22. November unterzeichnen. Der Vertrag schützt fossile Investitionen und behindert den Klimaschutz. Das EU-Parlament und viele EU-Länder verweigern die Zustimmung, u.a. Deutschland, Frankreich, Spanien, Polen, Niederlande, Slowenien, Italien.

- Wie schätzt die Schweiz diese neue Ausgangslage ein?

- Verzichtet die Schweiz auf die Unterzeichnung?

Stellungnahme des Bundesrates

Der modernisierte Energiechartavertrag (ECT) wurde am 22. November 2022 auf Antrag der EU von der Tagesordnung gestrichen, weil sich die EU und ihre Mitgliedstaaten (ausser Italien, das 2016 aus dem ECT ausgetreten ist) nicht auf eine einstimmige Position einigen konnten. Die Gespräche innerhalb der EU laufen weiter. Ob und wann der modernisierte Vertrag verabschiedet werden kann, ist zurzeit nicht absehbar. Der Bundesrat hat am 9. November 2022 das UVEK beauftragt, ihm eine Auslegeordnung zu unterbreiten zur Frage, ob die Schweiz im Falle einer Verabschiedung des modernisierten ECT analog zur EU und zum Vereinigten Königreich fossilen Investitionen den Schutz ebenfalls entziehen soll und ob über Verbleib oder Ausstieg der Schweiz neu zu entscheiden sei. Dabei wird auch die neue Ausgangslage analysiert.

Energiechartavertrag (Energy Charter Treaty, ECT). Verzichtet die Schweiz auf die Unterzeichnung? | Lexipedia | Lexipedia